Der Dienstleister hatte nicht alles gespeichert.
Einige Rohdaten waren nach Ablauf zulässiger Fristen gelöscht worden. Andere lagen nur noch als Abrechnungsnachweis vor. Für sieben der benannten Batches existierten jedoch Sicherungen, weil sie mit späteren Korrekturen und einer noch laufenden Firmenvereinbarung verbunden waren.
Die formelle Sicherung erfolgte ohne Eva.
Ein unabhängiger IT-Sachverständiger erhielt die begrenzten Daten. Der Dienstleister dokumentierte, welche Systeme durchsucht, welche Zeiträume ausgeschlossen und welche Dateien nicht mehr vorhanden waren.
Jede exportierte Datei erhielt eine Prüfsumme, eine laufende Nummer und ein Übergabeprotokoll. Die Originaldaten blieben beim Dienstleister gesperrt. Der Sachverständige arbeitete mit Kopien und hielt jede Umwandlung in ein lesbares Format fest. Eva musste nicht verstehen, wie die Sicherung technisch erstellt wurde, um ihre Herkunft nachvollziehen zu können.
Eva bekam nur die fachlichen Felder gezeigt, zu denen sie als Zeugin befragt wurde.
Batchkennung.
Erstellungszeit.
Importquelle.
Freigabekonto.
Terminalgruppe.
Die erste Schattenzahlung war über Daniels Benutzerkonto vorbereitet worden. Die endgültige Freigabe kam von einer Terminalgruppe, die der Geschäftsleitungsetage von Keller Wohnbau zugeordnet war.
„Helenes Computer“, sagte Lukas.
Der Sachverständige korrigierte ihn. „Ein Terminal im Netzsegment ihres Büros. Die Kennung allein beweist nicht, welche Person davor saß.“
Es gab dort Helenes Arbeitsplatz, einen Besprechungsrechner und den Anschluss ihrer Assistentin. Mobile Zugriffe wurden in der alten Version teilweise derselben Gruppe zugeordnet.
Die Sicherung zeigte also einen Ort innerhalb der technischen Struktur, keinen Finger auf einer Taste.
Trotzdem widersprach sie der bisherigen Erklärung, Daniel habe die Zahlungen allein auf einem privaten Gerät vorbereitet und ohne Wissen der Geschäftsleitung ausgelöst.
Der zweite Batch war drei Minuten nach einer Kalenderbesprechung freigegeben worden, die Helenes Assistentin als „Liquidität Haus 3“ eingetragen hatte. Der Kalender bewies nicht, was besprochen worden war. Die zeitliche Nähe wurde dokumentiert.
Der Terminvermerk stammte aus einem bereits im Übergabeverfahren vorgelegten Ausschnitt, nicht aus einem vollständigen Kalender. Weitere Einträge waren weder gesucht noch bewertet worden.
Eva betrachtete die ursprüngliche Exportfassung.
Ihre Mitarbeiternummer stand dort nicht.
Stattdessen enthielt das Feld für externe Prüfung nur den internen Hinweis:
Vorlage HK-Lohn alt.
„HK kann HanseKontor heißen“, sagte Eva. „Oder Helene Keller. Oder eine interne Kategorie.“
Der Sachverständige nickte. „Wir behandeln es als nicht aufgelöstes Kürzel.“
Die Bankfassung trug später Evas Nummer.
Noch war nicht klar, wann sie hinzugefügt worden war. Die Dienstleistersicherung bewies nur, dass ein früher Export ohne sie existiert hatte.
Helene beantragte, die Daten wegen Geschäftsgeheimnissen vollständig unter Verschluss zu halten.
Das Gericht beschränkte die Weitergabe, erlaubte aber ihre Nutzung in den Garantie-, Beteiligungs- und Ermittlungsverfahren, soweit die jeweilige Relevanz geprüft wurde. Beschäftigtendaten blieben geschwärzt.
Der Betriebsrat erhielt eine getrennte Zusammenfassung zu den Beitragswegen. Nora erhielt nur die Teile, die ihre behauptete Begünstigung und die strittigen Projektwerte berührten. Eva durfte nicht den gesamten Lohnbestand sehen.
Daniel und Katrin Vogt wurden über die Sicherung ihrer Kontokennungen informiert und konnten Einwände zur technischen Zuordnung einreichen. Beteiligungsrechte bedeuteten nicht, dass sie die Daten löschen oder die Herausgabe verhindern durften. Sie bedeuteten, dass ihre Erklärungen neben den Protokollen festgehalten wurden.
Claasen ließ sofort prüfen, ob ähnliche alte Batches noch für laufende Zahlungen verwendet wurden. Das aktuelle System nutzte andere Kontrollen. Zwei alte Vorlagen lagen jedoch weiterhin in einem gemeinsamen Ordner.
Er sperrte die Vorlagen gegen neue Nutzung und dokumentierte den Schritt.
„Das ist keine Vernichtung“, sagte Eva.
„Nein. Die Dateien bleiben gesichert. Sie dürfen nur nicht erneut als aktive Vorlage verwendet werden.“
Die Unterscheidung kam ihr inzwischen wie ein Teil ihrer Sprache vor. Sichern war nicht löschen. Sperren war nicht verstecken. Ein Fund war nicht automatisch ein Urteil.
Am Ende der Sitzung zeigte der Sachverständige die Freigabekette für den ersten Batch.
Vorbereitung über Daniel.
Übertragung an den Dienstleister.
Rückfrage an eine Firmenadresse.
Freigabe aus Helenes Bürosegment.
Export mit Prüfkennung.
Spätere Ergänzung in der Bankfassung.
Keine einzelne Zeile erklärte alle Beteiligten. Zusammen widerlegten sie die Geschichte eines Mannes, der völlig allein außerhalb der Firma gehandelt hatte.
Eva sah auf den Zeitstempel.
Daniel hatte mitgemacht.
Jemand in Helenes Büro hatte den Vorgang weitergeführt.
Und der Dienstleister hatte sich an die Reihenfolge erinnert, obwohl die Familie Keller seit Wochen versuchte, sie als Meinung darzustellen.
