Vier Batches trugen Daniels Benutzerkonto.
Drei weitere trugen das Konto von Katrin Vogt, Helenes Assistentin.
Keiner trug Evas echten Zugang bei HanseKontor.
Der Sachverständige warnte vor der einfachsten Schlussfolgerung. Ein Benutzerkonto konnte missbraucht, geteilt oder auf einem angemeldeten Gerät verwendet werden. Die alten Protokolle zeigten Anmeldungen und Freigaben, aber keine Gesichter.
Eva betrachtete deshalb nicht nur die Namen.
Daniels Batches waren meist abends vorbereitet worden. Zwei enthielten später Kommentare, die über Katrins Konto ergänzt wurden. Ein weiterer war von Katrin begonnen und über Daniels Zugang fortgesetzt worden.
Die Bearbeitung wechselte.
Das passte nicht zu einem einzigen heimlichen Täter.
Beim dritten Batch war Daniels Konto angemeldet, während eine Rückfrage an Katrins Firmenadresse beantwortet wurde. Beim fünften erfolgte die Vorbereitung über Katrin und die spätere Korrektur über Daniel. Beim siebten fehlte eine individuelle Bestätigung, aber die Leitungsebene hatte den Export freigegeben.
Keine Kombination durfte als Anleitung gelesen werden, wie ein Kontrollsystem zu umgehen war. Sie zeigte nur, dass die Verantwortung an mehreren dokumentierten Stellen lag.
Daniel hatte bereits eingeräumt, Schattenzahlungen vorbereitet und Finanzierungsmaterial bearbeitet zu haben. Seine Aussage wurde durch die Protokolle belastet, nicht ersetzt.
Katrin Vogt hatte bisher nur über ihre Anwältin erklärt, sie habe technische Anweisungen ausgeführt und keine Kenntnis über falsche Namen gehabt.
Die Batches bewiesen, dass ihr Konto beteiligt war.
Sie bewiesen noch nicht, was sie wusste.
Katrins Anwältin wies darauf hin, dass Assistentinnen oft vorbereitete Dateien öffneten, ohne jede zugrunde liegende Person zu kennen. Jana verlangte deshalb die jeweiligen Anweisungen, Rückfragen und Besprechungsnotizen. Ein Klick allein beantwortete die Wissensfrage nicht.
Helene erklärte, Assistentinnen hätten regelmäßig im Namen der Geschäftsleitung administrative Schritte erledigt. Sie selbst habe keine einzelnen Lohnbatches geprüft.
Der Sachverständige fand eine Berechtigungsregel, nach der Freigaben dieser Größenordnung eine zusätzliche Geschäftsleitungsbestätigung verlangten. Bei fünf Batches war das Feld ausgefüllt. Die Kennung verwies wieder auf das Bürosegment, nicht auf eine Person.
„Dann bleibt alles unklar“, sagte Lukas.
„Nein“, sagte Eva. „Es bleibt verteilt.“
Unklar wäre gewesen, ob die Firma beteiligt war. Die Daten zeigten mehrere interne Konten, aufeinanderfolgende Bearbeitungen und eine Freigabe aus der Leitungsebene. Offen blieb, wer welchen Schritt mit welchem Wissen ausgeführt hatte.
Jana nahm die technische Zusammenfassung in das Ermittlungsverfahren auf. Sie erklärte Eva, dass weitere Befragungen und Abgleiche nötig waren. Weder Daniel noch Katrin noch Helene wurde durch die Tabelle allein abschließend verantwortlich gemacht.
Daniel bat über seinen Anwalt um Einsicht in die ihn betreffenden Auszüge. Das Verfahren regelte, was er erhalten durfte. Eva schickte ihm nichts.
Sein Anwalt behauptete zunächst, der Zugang sei in der Abteilung geteilt worden. Der Dienstleister legte daraufhin die damalige Berechtigungsrichtlinie vor. Gemeinsame Nutzung war untersagt, aber technisch möglich. Der Widerspruch wurde vermerkt; er löste die Zuordnung nicht automatisch auf.
Er ließ eine Erklärung übermitteln:
Katrin habe manche Freigaben auf Helenes mündliche Anweisung vorgenommen. Er selbst habe geglaubt, die Beträge würden später ausgeglichen.
Eva las den Satz.
Wieder eine spätere Korrektur.
Wieder eine Entscheidung, die angeblich vorläufig gewesen war.
Sie fragte nicht, ob Daniel die Erklärung bereute. Sie fragte, wann er erstmals erkannt hatte, dass die Namen keine realen Beschäftigten bezeichneten.
Sein Anwalt kündigte eine Antwort im Rahmen der ergänzenden Aussage an.
Katrins Anwältin beantragte ebenfalls eine unabhängige Befragung. Die Assistentin wollte nicht länger über Helenes Kanzlei vertreten werden.
Das war eine Verfahrensentscheidung, kein Geständnis.
Claasen entzog während der Prüfung allen historischen Sammelkonten aktive Rechte. Die laufende Lohnabrechnung blieb bei den aktuellen, getrennten Rollen.
Eva kontrollierte die neue Berechtigungsliste nur auf Funktionslogik. Sie entschied nicht über Kündigungen oder strafrechtliche Folgen.
Am Nachmittag legte der Sachverständige eine grafische Kette vor.
Sie hatte sieben Abzweigungen.
Daniel stand an vier.
Katrin an drei.
Die Geschäftsleitungsebene an fünf Freigaben.
Der externe Dienstleister an der Verarbeitung.
Die Bankfassung an der späteren Darstellung.
Die Grafik enthielt keine rote Linie mit dem Wort Schuld. Sie trennte Vorbereitung, Freigabe, Export und spätere Ergänzung. Für jeden Schritt standen Beleg, mögliches Gegenargument und offene Wissensfrage nebeneinander.
Niemand konnte mehr ehrlich sagen, dass nur ein verschwundener Mann eine fertige Datei in die Welt gesetzt hatte.
Daniel blieb verantwortlich für seine Schritte.
Katrins Rolle musste geklärt werden.
Helenes Büro konnte nicht aus der Kette gestrichen werden.
Eva sah auf die vielen Linien.
Verteilte Verantwortung war komplizierter als ein einzelner Schuldiger.
Sie war nicht weniger Verantwortung.
