Eva erwartete einen Namen wie A-3.
Der Ordner hieß „DK_alt_Projekte“.
Der Cloudanbieter hatte Daniels Konto nicht freiwillig für die beiden Frauen geöffnet. Daniel gab nach Rücksprache mit seinem Anwalt eine begrenzte Einwilligung zur Sicherung der Verzeichnisdaten. Für den verschlüsselten Inhalt lag zusätzlich eine richterlich bestimmte Auswertung der konkret bezeichneten Zeiträume und Projektbegriffe vor.
Der Ordner war sieben Jahre zuvor angelegt worden, am Abend der von Daniel beschriebenen Fotografie.
Vier Dateien waren darin gespeichert.
Ihre Namen bestanden aus Zahlen. Die Dateigrößen lagen in einem Bereich, der zu hochauflösenden Telefonfotos passen konnte. Drei Minuten nach dem letzten Upload war ein verschlüsseltes Archiv erzeugt worden. Die ursprünglichen Einzeldateien waren später gelöscht worden.
„Dann sind es die vier Seiten“, sagte Nora.
Eva sah auf die technische Zusammenfassung. „Es können vier Bilder von allem Möglichen sein.“
Die Zeit, Anzahl und Größe passten zu Daniels Aussage. Sie bestätigten keinen Inhalt. Die Vorschaubilder waren deaktiviert, und das Archiv verwendete eine Verschlüsselung, die der Anbieter nicht selbst öffnen konnte.
Daniel nannte zwei mögliche Kennwörter. Keines funktionierte.
Der Sachverständige erklärte, dass ein misslungener Versuch den Ordner nicht automatisch zerstörte. Trotzdem gab es Grenzen. Ungezielte Versuche konnten unverhältnismäßig in Daniels private Daten eingreifen und unnötig Zeit kosten. Bevor weitere Kombinationen geprüft wurden, musste Daniel seine eigenen Hinweise vollständig und schriftlich nennen. Er durfte nicht bei jedem Fehlschlag eine neue Erinnerung nachreichen und damit den Umfang endlos erweitern.
„Kannst du es?“, fragte er Eva über seinen Anwalt.
Eva hätte die Frage früher als Kompliment gehört. Sie kannte seine Gewohnheiten, alte Zahlen, Orte und Namen. Jetzt hörte sie nur die Erwartung, sie solle aus der Ehe einen Schlüssel machen.
„Nein.“
„Du weißt, welche Kombinationen ich benutzt habe.“
„Das bedeutet nicht, dass ich sie ausprobieren darf.“
Die Ermittler nutzten nur ein genehmigtes technisches Verfahren. Sie ließen nicht unbegrenzt mögliche Privatdaten erraten. Der erste Versuchskatalog basierte auf Kennwörtern, die Daniel selbst genannt oder bei anderen gesicherten Projektdateien nachweislich verwendet hatte. Er brachte kein Ergebnis.
Der Anbieter bestätigte, dass das Archiv seit seiner Erstellung nicht verändert worden war. Zwei Jahre später hatte jemand versucht, es herunterzuladen. Der Zugriff kam aus dem Firmennetz von Keller Wohnbau. Die Protokolle enthielten keine Personenzuordnung, nur ein Funktionskonto, das damals von mehreren Mitarbeitern genutzt wurde.
Das Funktionskonto hatte an jenem Tag außerdem auf gewöhnliche Baupläne zugegriffen. Dadurch konnte der Download Teil einer größeren Suche gewesen sein. Unter den damaligen Berechtigten waren Daniel, zwei Beschäftigte der IT und eine Assistenz der Geschäftsführung. Helene selbst hatte keinen eigenen technischen Zugang, konnte aber Aufträge erteilt haben. Keine dieser Möglichkeiten ließ sich aus der Netzadresse auswählen.
Daniel erklärte sofort, dies müsse Helene gewesen sein.
Jana hielt in ihrer Rückmeldung fest, dass der Zugriff Keller Wohnbau zugeordnet werden konnte, nicht Helene persönlich. Außerdem war unklar, ob der Download erfolgreich abgeschlossen worden war.
Eva prüfte die Größenangaben. Ein Foto des A-3-Deckblatts, das die Sachverständige zu Vergleichszwecken erstellt hatte, war ähnlich groß. Eine vierseitige Serie konnte ungefähr dem Archivvolumen entsprechen. Ebenso konnten vier Projektfotos oder gescannte Rechnungen dieselbe Größe haben.
„Wir wissen also wieder fast nichts“, sagte Nora.
„Wir wissen Ort und Datum“, sagte Eva. „Das ist mehr als gestern.“
Tobias beantragte, den verschlüsselten Ordner als mögliche Beweisquelle zu erhalten, ohne seinen Inhalt voreilig öffentlich als A-3 zu bezeichnen. Daniel durfte die Datei nicht löschen oder neu verschlüsseln. Der Anbieter setzte eine Aufbewahrungssperre.
Helene bestritt über ihren Anwalt, den Cloudzugriff veranlasst zu haben. Das alte Funktionskonto sei für automatische Datensicherungen benutzt worden. Ob gerade dieser Download Teil einer Routine gewesen war, werde geprüft.
Eine Systembeschreibung zeigte, dass automatische Sicherungen normalerweise nachts liefen. Der fragliche Zugriff war an einem Werktag kurz nach Mittag erfolgt. Das machte eine bewusste Handlung wahrscheinlicher, benannte aber noch immer keine Person.
Jana ließ die damaligen Arbeitszeiten sichern, ohne den Beschäftigten vorschnell eine Beteiligung zu unterstellen. Eine IT-Kraft war im Urlaub gewesen, die andere im Haus. Die Assistenz hatte einen externen Termin. Daniel war laut Kalender ebenfalls in der Firma. Kalender und Anwesenheit konnten den Zugriffskreis verkleinern, aber sie ersetzten kein personenbezogenes Protokoll.
Eva war froh, dass der Ordner nicht in ihrer Wohnung geöffnet wurde. Wenn er tatsächlich A-3 enthielt, gehörte der erste lesbare Blick in eine dokumentierte Auswertung. Wenn er private Projektbilder enthielt, gehörten sie nicht in ihre Erinnerung an die Ehe.
Am Abend fragte Daniel ein drittes Mal, ob Eva sich an einen besonderen Satz aus ihrem gemeinsamen Urlaub erinnern könne. Vielleicht habe er ihn als Kennwort benutzt.
Eva antwortete nicht direkt. Sie ließ Tobias mitteilen, dass Daniel selbst jeden Satz nennen könne, den die Ermittler im rechtlichen Rahmen testen sollten. Er brauchte sie nicht zur Mitbesitzerin seiner Entscheidung zu machen.
Der Ordner blieb verschlossen.
Seine vier Dateien passten zeitlich und technisch zu vier fotografierten Seiten.
Doch solange niemand den Inhalt rechtmäßig lesen konnte, waren sie ein Behälter für eine Möglichkeit, kein vollständiges A-3.
