Kapitel 126: Die Vorladung

Eva las das Schreiben zuerst bis zur Anrede und dann rückwärts vom letzten Absatz.

Sie wurde als Zeugin vorgeladen. Zugleich stand dort, dass ihre Verfahrensstellung während der Vernehmung neu bewertet werden könne, falls sich aus den Fragen ein eigener Tatverdacht ergebe. Tobias erklärte ihr, dass beides kein Widerspruch war. Die Ermittler wollten sie zu Dokumenten befragen, die ihren Namen trugen. Sie mussten sie darauf hinweisen, dass aus einer Zeugin eine Beschuldigte werden konnte, bevor sie sich selbst belastete.

„Also halten sie mich doch für beteiligt.“

„Sie halten diese Möglichkeit offen“, sagte Tobias. „Das ist nicht dasselbe wie eine Feststellung.“

Eva hasste den Unterschied, weil er korrekt war.

Die Vorladung nannte drei Themen: die E-Mail in ihrem Namen, den Ordner „E.“ und Zahlungen, die angeblich mit den Pflegekosten ihres Vaters zusammenhingen. Den letzten Punkt kannte sie nur aus Daniels Notiz im belastenden Ordner. Nun war daraus offenbar ein konkretes Dokument geworden.

Eva ging ihre frühere Aussage mit Tobias Satz für Satz durch. Sie durfte Irrtümer korrigieren, ohne so zu tun, als habe sie sich schon damals an alles erinnert. Bei der Pflegezahlung schrieb sie drei getrennte Erinnerungen auf: Daniel hatte eine Rechnung übernommen; Eva hatte später Geld an ihn zurücküberwiesen; über eine Beteiligung von Keller Wohnbau war nie gesprochen worden. Sie setzte kein Datum aus dem Gedächtnis ein. Das sollte der Kontoauszug liefern.

Tobias warnte sie auch vor einem falschen Reflex. Als Zeugin musste sie wahrheitsgemäß antworten, aber sie musste eine unklare Frage nicht erraten. Sie durfte nach dem gemeinten Dokument, Zeitraum oder Konto fragen. „Ich weiß es nicht“ war eine vollständige Antwort, wenn sie nichts wusste.

Eva übte diesen Satz nicht, um sich zu verstecken. Sie übte ihn, weil Daniel jahrelang jede Lücke mit einer plausiblen Geschichte gefüllt hatte.

Tobias bot an, den Termin verschieben zu lassen, bis er Akteneinsicht erhalten hatte. Eva wollte nicht aus Angst beschleunigen und nicht aus Angst verzögern. Sie stimmte einer kurzen Fristverlängerung zu, damit ihr Anwalt die zulässigen Unterlagen prüfen konnte.

Nora erfuhr davon durch Eva selbst.

„Soll ich mitkommen?“

„Bis zum Gebäude. Nicht in die Vernehmung.“

Es war keine Rückkehr zu früherer Abhängigkeit. Es war eine klare Bitte.

Am Tag des Termins nahm Eva keine private Gesamtsammlung mit. Tobias hatte Kopien jener Belege zusammengestellt, zu denen Fragen angekündigt waren: ihre Schulungsanwesenheit, die Tablet-Reparatur, die dokumentierte Wiederherstellungsnummer und Kontoauszüge, die sie rechtmäßig besaß. Alles andere blieb geordnet in der Kanzlei.

Jana führte die Vernehmung nicht allein. Eine Staatsanwältin saß dabei und erklärte Evas Rechte erneut. Eva durfte Fragen nicht beantworten, wenn sie sich dadurch selbst oder nahe Angehörige belasten könnte. Sie durfte jederzeit mit Tobias sprechen.

Die erste Stunde blieb sie Zeugin.

Sie beschrieb, wann Daniel das private E-Mail-Konto eingerichtet hatte. Sie sagte, dass sie das Passwort vor Jahren selbst verwendet, später aber nicht bewusst geändert hatte. Sie konnte nicht ausschließen, dass automatische Anmeldungen auf dem Tablet bestanden. Sie behauptete nicht, Daniel habe jede Nachricht allein geschrieben, nur weil sein Telefon zur Wiederherstellung diente.

Dann legte die Staatsanwältin einen Ausdruck vor. Er zeigte eine Freigabenotiz zu einer Zahlung an die Pflegeeinrichtung ihres Vaters. Unter dem Dokument stand Evas Name, daneben ein altes Mitarbeiterkürzel aus HanseKontor.

Eva erkannte weder die Notiz noch die Kombination.

Das Kürzel war tatsächlich einmal ihr Kürzel gewesen. HanseKontor hatte es jedoch nur im eigenen Lohnsystem verwendet. Eva erklärte, dass sie es auf keiner privaten Rechnung und keiner E-Mail-Signatur geführt hatte. Die Ermittler sollten deshalb nicht nur fragen, wer ihren Namen kannte, sondern wer Zugriff auf alte berufliche Unterlagen hatte. Im Ordner „E.“ lag bereits eine kopierte Vorlage mit genau dieser Kennung.

„Haben Sie Keller Wohnbau erlaubt, diese Kosten zu übernehmen?“

„Nein.“

„Hat Daniel Ihnen von einer Zahlung erzählt?“

Eva erinnerte sich an einen Winter, in dem Daniel gesagt hatte, er übernehme einige Rechnungen, weil sie wegen der Pflege erschöpft sei. Sie hatte es als Beitrag ihres Ehemanns zu gemeinsamen Ausgaben verstanden.

„Er sagte, er bezahle privat. Nicht seine Firma.“

Die Staatsanwältin fragte, ob Eva im Gegenzug berufliche Kenntnisse oder Daten zur Verfügung gestellt habe.

„Nein.“

„Können Sie das beweisen?“

„Ich kann zeigen, was ich getan habe. Ich kann nicht jede Handlung beweisen, die nie stattgefunden hat.“

Tobias sah kurz zu ihr, sagte aber nichts.

Nach einer Pause teilte die Staatsanwältin mit, Eva werde für diesen Termin weiterhin als Zeugin geführt. Das schloss eine spätere Neubewertung nicht aus. Es war kein Urteil über ihre Glaubwürdigkeit und keine Entlastungsentscheidung.

Vor dem Gebäude wartete Nora mit zwei Pappbechern. Sie fragte nicht, ob alles vorbei sei.

Eva erzählte ihr nur den bestätigten Stand.

Sie war als Zeugin gegangen und als Zeugin wieder herausgekommen.

Zwischen diesen beiden Türen lag weder eine Anklage noch ein Freispruch, sondern eine Zahlung, deren Ursprung nun überprüft werden musste.