Nora erfuhr das Passwort nicht.
Der technische Bericht nannte nur seine Herkunft: eine alte Zeichenfolge, die Eva in einem privaten Passwortheft als Merkhilfe beschrieben hatte. Sie bezog sich auf einen früheren Kosenamen für das Haustier ihrer Eltern. Das Gericht hatte den Ermittlern erlaubt, die konkreten Kontodaten zu prüfen. Nora erhielt lediglich die für ihre gemeinsame Finanzierung relevante Zusammenfassung.
„Dann konnte nur Eva es wissen“, sagte Helenes Anwalt in der Besprechung.
Eva antwortete nicht. Jana legte einen zweiten Vermerk daneben.
Daniel hatte den Kosenamen gekannt. Er stand auf einer Postkarte, die Eva ihm Jahre zuvor geschickt hatte. Außerdem hatte Daniel beim Einrichten des privaten Vertragskontos eine Passwortwiederherstellung durchgeführt. Der damalige Dienst protokollierte keine lesbare Zeichenfolge, aber eine erfolgreiche Anmeldung über das gemeinsame Tablet.
„Das beweist nicht, dass er das gleiche Passwort benutzt hat“, sagte Jana.
„Aber es widerlegt, dass die Kenntnis exklusiv bei Frau Keller lag“, sagte Tobias.
Nora sah, wie sich die Bedeutung eines kleinen Geheimnisses veränderte. Ein Haustiername hatte einmal zu Evas Kindheit gehört. In Helenes Darstellung wurde er zu einem Fingerabdruck, den angeblich nur Eva hinterlassen konnte.
Der Bericht enthielt weitere Grenzen. Die E-Mail war mit dem richtigen Passwort oder einer gespeicherten Sitzung versandt worden. Technisch ließ sich nicht mehr unterscheiden, welcher Weg benutzt wurde. Das Tablet war nach Daniels Reparatur weiter angemeldet gewesen. Wer das Gerät in der Hand hielt, musste das Passwort möglicherweise gar nicht neu eingeben.
Der Dienst hatte damals keine zusätzliche Bestätigung verlangt, weil das Tablet als vertrautes Gerät gespeichert war. Eine Warnmail über die Anmeldung war an ein gemeinsames Vertragskonto gegangen. Dort hatte Daniel Verwaltungsrechte. Ob er die Warnung gelesen oder gelöscht hatte, ließ sich nach der langen Zeit nicht mehr feststellen.
Eva berichtete, sie habe den Haustiernamen manchmal als Antwort auf Sicherheitsfragen benutzt, nicht nur als Passwortbestandteil. Jana nahm die Erinnerung auf, wies aber darauf hin, dass der betroffene Dienst zu diesem Zeitpunkt keine solche Sicherheitsfrage mehr verwendete. Die Erinnerung erklärte also Daniels mögliche Kenntnis, nicht den konkreten Anmeldeweg.
Nora fragte, ob ein fehlgeschlagener Versuch vor dem erfolgreichen Versand protokolliert war. Es gab keinen. Auch das bewies wenig: Eine gespeicherte Sitzung erzeugte keinen Versuch, und das richtige Passwort hätte beim ersten Mal funktionieren können.
„Warum taucht dann der Passwort-Hinweis jetzt auf?“, fragte Nora.
Jana erklärte, Helene habe eine Kopie einer alten Notiz eingereicht. Darauf stand der Kosename neben dem E-Mail-Konto. Die Notiz stammte aus einem Haushaltsordner, den Daniel zeitweise bei Keller Wohnbau aufbewahrt hatte. Helene behauptete, Daniel habe ihn ihr im Rahmen der Finanzierung gegeben.
Eva identifizierte das Papier und sagte, es sei eine Kopie ihrer privaten Vertragsübersicht. Die ursprüngliche Seite lag noch in ihrem Ordner, ohne Vermerk zur Firmenfinanzierung.
„Wann wurde die Kopie erstellt?“, fragte sie.
Das ließ sich am Papier nicht genau bestimmen. Der Scan in Keller Wohnbaus Ablage war drei Tage nach der falschen E-Mail gespeichert worden. Er konnte vorher oder nachher kopiert worden sein.
Daniel sagte über seinen Anwalt aus, er habe das Passwort „wahrscheinlich gekannt“, könne sich aber nicht an die konkrete Zeichenfolge erinnern. Er habe Eva bei der Einrichtung geholfen. Zum Versand äußerte er sich nicht weiter.
Tobias beantragte, dass Daniels Aussage nicht als bloße technische Fußnote behandelt wurde. Sie bestätigte mindestens, dass das Geheimnis innerhalb der Ehe geteilt gewesen sein konnte. Helenes Schluss „richtiges Passwort gleich Eva“ verlor damit seine einzige Ausschließlichkeit.
Helenes Anwalt änderte seine Formulierung. Nun sagte er, Eva sei „eine mögliche Nutzerin“ gewesen. Eva widersprach dem nicht. Sie war tatsächlich eine mögliche Nutzerin ihres Kontos. Entscheidend war, dass möglich nicht allein bedeutete.
Nora spürte den Wunsch, sein „wahrscheinlich“ als Eingeständnis zu behandeln. Sie erinnerte sich an Evas Regel. Eine Möglichkeit blieb eine Möglichkeit, auch wenn sie zu dem Mann passte, dem Nora nicht mehr glaubte.
Die Staatsanwältin fasste die technische Lage schriftlich zusammen:
Das Konto war Evas Konto.
Die Anmeldedaten waren nicht ausschließlich Eva zugänglich.
Eine gespeicherte Sitzung auf dem von Daniel verwalteten Tablet war möglich.
Der Versandort belegte den Hausanschluss, keine Person.
Daniels Benutzerkonto hatte die Nachricht später in Keller Wohnbau übernommen.
Kein einzelner Punkt benannte den Absender. Gemeinsam schwächten sie die Behauptung, das richtige Passwort mache Eva automatisch zur Verfasserin.
Nach der Besprechung fragte Nora, ob Eva den alten Kosenamen künftig noch ertragen könne.
Eva sah sie erstaunt an. „Er gehört nicht Daniel, nur weil er ihn benutzt haben könnte.“
Nora dachte an Marlenes Ring, an den Daniel eine Geschichte gehängt hatte. Dinge verloren nicht ihre erste Bedeutung, weil jemand sie später missbrauchte. Aber ihre Verwendung musste sichtbar bleiben.
Eva ließ das Konto durch ihren Anwalt sperren und die vorhandenen Daten sichern. Sie änderte keine Einstellungen, bevor die technische Kopie abgeschlossen war.
Das Passwort hatte eine Tür geöffnet.
Es sagte nicht, wessen Hand am Gerät gewesen war.
