Die alte Notariatskanzlei hatte keine Tür mehr.
An ihrer früheren Adresse befand sich heute ein Geschäft für Küchenmöbel. Nora fuhr nicht hin. Die Antwort der Notarkammer erklärte, dass die Urkunden und Nebenakten nach der Schließung an eine offizielle Verwahrstelle übergeben worden waren.
Tobias stellte den Antrag dort.
Nora musste ihre Identität, Marlenes Tod und den möglichen Bezug zu einer Begünstigtenregelung nachweisen. Sie erhielt kein Recht auf sämtliche Mandate von Keller & Brandt. Die Verwahrstelle prüfte nur das bezeichnete Aktenzeichen vom 8. November 1999 und mögliche Anlagen, die Nora betrafen.
Drei Tage später kam eine Eingangsbestätigung.
Der Hauptband existierte.
Er trug den Titel:
Gesellschafts- und Nachlassregelung Keller & Brandt.
„Dann ist es da“, sagte Nora.
„Der Band“, sagte Eva. „Noch nicht der Nachtrag.“
Die erste Einsicht erfolgte nicht in einem Kellerraum voller vergessener Ordner. Nora, Tobias und eine Mitarbeiterin der Verwahrstelle saßen in einem Leseraum mit Kameras, festen Ablageflächen und einer Liste aller vorgelegten Stücke.
Nora durfte keine Seiten herausnehmen. Sie erhielt freigegebene Kopien und konnte konkrete Unstimmigkeiten notieren.
Der Hauptvertrag regelte vorläufige Stimmrechtsvertretung nach Marlenes Tod. Er nannte die damaligen Gesellschafter, Rolf Keller und die Nachlassvertretung. Nora erschien im sichtbaren Text nicht.
Auf Seite siebzehn stand:
Ergänzende Rechte gemäß Anlage A-3 bleiben unberührt.
Nora hielt den Atem an.
Die Mitarbeiterin blätterte weiter.
Hinter A-2 folgte A-4.
A-3 fehlte.
Es gab keine leere Hülle, keinen erklärenden Entnahmevermerk und keine beglaubigte Ersatzkopie. Die Seitenzählung des Bandes sprang an dieser Stelle um sechs Blatt.
„Sechs Seiten?“, fragte Nora.
„Sechs Blattpositionen“, sagte die Mitarbeiterin. „Das kann Deckblatt, Nachtrag und Vermerke umfassen. Wir erklären daraus nicht den Umfang des Inhalts.“
Nora schrieb die Einschränkung auf.
Ein alter Übergabevermerk zeigte, dass die Akte im Jahr 2003 bereits ohne A-3 an die Nachfolgekanzlei gelangt war. Der damalige Notar hatte die Abweichung markiert und auf eine gesonderte Prüfung verwiesen. Ein Ergebnis lag nicht im Band.
Die spätere Digitalisierung hatte die Lücke nicht erzeugt. Die Scanliste übernahm Seitenzahlen und Fehlvermerk aus dem Papierband. Nora ließ sich das ausdrücklich bestätigen. Zu viele Menschen hatten fehlende Unterlagen bisher mit einem technischen Wechsel erklärt. Hier war das Fehlen älter als der Scanner, der es sichtbar machte.
„Wer konnte vorher darauf zugreifen?“, fragte Tobias.
Die Verwahrstelle hatte keine vollständige Liste für die Jahre 1999 bis 2003. Sie würde vorhandene Ausgabebücher prüfen. Eine freie Vermutung über Helene, Rolf oder Peter gehörte nicht in das Protokoll.
Nora betrachtete den Hauptvertrag. Mehrfach wurde auf A-3 verwiesen. Ein Abschnitt erklärte, eine Auszahlung an Hinterbliebene lasse „gesonderte Begünstigtenrechte nach A-3“ unberührt.
Die 96.000 Mark konnten nach diesem Text nicht automatisch alle Rechte beendet haben.
Welche Rechte bestanden, blieb unsichtbar.
Am Ende der Einsicht erhielt Tobias eine beglaubigte Kopie der relevanten Verweise, des Übergabevermerks und der Fehlstellenbeschreibung. Die Originalakte blieb in amtlicher Verwahrung.
Nora unterschrieb nur das Einsichtsprotokoll. Kein Anerkenntnis über einen Verkauf. Keine Erklärung, dass sie Ansprüche erhob, die noch niemand geprüft hatte.
Auf dem Flur rief Hilde an.
„Habt ihr es gefunden?“
„Wir haben gefunden, wo es fehlt.“
Der Satz klang schwächer, als Nora gehofft hatte. Doch ein dokumentiertes Fehlen war etwas anderes als eine Familiengeschichte über ein verlorenes Blatt.
Eva fragte, ob Nora enttäuscht sei.
„Ja.“
„Ich auch.“
Nora sah sie an. Eva hatte das Wort nicht mit einer Analyse beantwortet.
„Aber der Verweis steht dort“, sagte Nora.
„Mehrfach.“
Sie gingen nicht zu Helene. Tobias informierte Bank und Ermittlungsstelle über die amtlich dokumentierte Fehlstelle, soweit sie für Garantie, Motivation und Beweissicherung relevant war.
Die Verwahrstelle kündigte an, am nächsten Tag das Anlagenverzeichnis separat vorzulegen. Es war bei der ersten Digitalisierung offenbar einem falschen Register zugeordnet worden.
Nora hatte den Nachtrag nicht gefunden.
Sie hatte einen Hauptvertrag gefunden, der ihn voraussetzte, eine Auszahlung ausdrücklich von ihm trennte und eine Lücke zeigte, wo seine Seiten hätten liegen müssen.
Die Tür der alten Kanzlei existierte nicht mehr.
Das Archiv dahinter schon.
Und dort fehlte A-3 nicht nur in Noras Erinnerung, sondern in einer amtlich verwahrten Akte.
