Kapitel 60: Die Empfängerin

Die Empfangsbestätigung trug keinen Namen einer Frau.

Eva bemerkte zuerst die Unterschrift, dann den Firmenstempel. Keller & Brandt Wohnbau, 19. Oktober 1999. Unter „Empfänger“ stand:

Rolf Keller, kaufmännisch bevollmächtigt.

Daniel und Lukas’ Vater.

Die Versicherung hatte das Blatt in einer ausgelagerten Papierakte gefunden. Tobias erhielt eine beglaubigte Kopie; das Original blieb im Archiv. Die Vollmacht lag daneben und erlaubte Rolf, Firmeneigentum aus der Unfallverwahrung abzuholen.

„Die Tasche wird dort als Firmeneigentum bezeichnet“, sagte Eva.

„Kann die Firma damit auch die Dokumente besitzen?“, fragte Nora.

„Nicht automatisch“, sagte Tobias. „Eine Tasche, private Briefe, Gesellschaftsunterlagen und ein möglicher Treuhandnachtrag können unterschiedlichen Regeln unterliegen.“

Eva notierte genau diese Trennung.

Rolf hatte den Erhalt einer dunkelgrünen Aktentasche bestätigt. Der Inhalt war mit der Inventarnummer aus der Unfallakte verbunden: Bauzeichnungen, Firmenkorrespondenz, versiegelter Dokumentenumschlag.

Neben dem letzten Punkt stand handschriftlich:

Zur Prüfung mit H.K.

H.K. konnte Helene Keller bedeuten. Es konnte auch eine interne Abkürzung sein. Eva sagte beides, bevor Nora den Anfangsbuchstaben aussprechen konnte.

„Aber Rolf hat die Tasche abgeholt“, sagte Nora.

„Ja.“

Das war der neue feste Punkt.

Bislang hatte Nora die Geschichte in zwei Frauen aufgeteilt: Marlene hatte geschützt, Helene hatte verborgen. Rolf passte nicht in diese saubere Gegenüberstellung. Er hatte die Tasche entgegengenommen, bevor Peter die vorläufige Familienabsicherung erhielt und bevor die Besprechung über den Treuhandnachtrag stattfand.

Eva betrachtete die Vollmacht. Sie war am Morgen nach dem Unfall von Helene unterschrieben worden. Der Text nannte die Sicherung laufender Bauunterlagen als Zweck. Das konnte ein legitimer betrieblicher Grund sein. Es erklärte nicht, warum ein versiegelter Umschlag nicht an Marlenes Nachlass zurückgegeben worden war.

„Ist Rolf damit beteiligt?“, fragte Nora.

„An der Abholung, ja“, sagte Eva. „An einer späteren Unterschlagung ist damit nichts bewiesen.“

Nora zog ihr Notizbuch heran. „Empfänger ist Rolf. Nicht Helene.“

Die Formulierung veränderte mehr als einen Namen. Hilde hatte Helene als Quelle des Drucks beschrieben. Peter hatte ihr geschrieben. Daniel war mit ihr am Bahnhof gesehen worden. Trotzdem war der erste dokumentierte Empfänger von Marlenes Tasche Rolf gewesen.

Lukas wurde über Tobias um eine Stellungnahme gebeten. Er antwortete schriftlich, er habe von der Aktentasche nie gehört. Sein Vater habe bis zu seinem Tod alte Firmenunterlagen privat aufbewahrt, aber die Familie habe den Nachlass nicht vollständig inventarisiert.

Er nannte zwei noch versiegelte Kisten in einem privaten Lager. Tobias bat ihn ausdrücklich, nichts zu öffnen, umzusortieren oder zur Firma zu bringen, bis Eigentum, Zuständigkeit und eine dokumentierte Sichtung geklärt waren. Lukas bestätigte diese Grenze schriftlich.

Daniel war nicht erreichbar.

Jana nahm die Kopie in die bestehende Spur auf. Eine polizeiliche Maßnahme gegen einen seit Jahren Verstorbenen ergab sich daraus nicht. Die Bestätigung konnte jedoch helfen, den Weg des Dokumentenumschlags zu rekonstruieren.

„Wenn Rolf ihn hatte, könnte er im alten Archiv gelandet sein“, sagte Eva.

Die deaktivierte Karte aus Rostock hatte früher Zugang zu genau diesem Archiv ermöglicht.

Der rote Ordner trug die Kennung BR/417.

Peters Brief sprach von zwei Originalen.

Noch verband kein Beleg diese Punkte vollständig. Aber sie lagen nicht mehr in getrennten Familienlegenden.

Tobias beantragte keine freie Durchsuchung aller Keller-Nachlässe. Er stellte konkrete Fragen: Gab es ein Eingangsregister für Rolf? Wurde die Inventarnummer verbucht? Existierten Übergaben an Helene, Peter oder eine notarielle Stelle?

Eva ergänzte eine zeitliche Tabelle:

17. Oktober: Unfall.

19. Oktober: Rolf erhält Aktentasche.

8. November: Besprechung Nachlass/Treuhand.

22. November: 96.000 Mark an Peter.

Vier Daten. Dazwischen fehlten Entscheidungen.

Nora sah lange auf Rolfs Unterschrift. „Daniel hat mich nach Unterlagen meiner Mutter gefragt. Sein Vater hatte ihre Tasche.“

„Das kann erklären, woher Daniel von einem Original wusste.“

„Und Helene war vielleicht nicht die Einzige.“

Eva schloss den Ordner. „Das ist jetzt sicher.“

Nicht sicher war, wie viel Rolf verstanden, behalten oder weitergegeben hatte. Er konnte auf Anweisung gehandelt haben. Er konnte selbst entschieden haben. Ein Toter ließ sich ebenso leicht zum alleinigen Schuldigen wie zum unwissenden Boten machen.

Sie würden beides vermeiden.

Der fünfte Schritt ihrer neuen Spur endete nicht bei Helene.

Er endete bei einer Empfangsbestätigung, die zeigte, dass das Schweigen mehrere Hände gehabt haben konnte.