Die Durchsuchung begann mit einer Liste.
Keine schwarzen Fahrzeuge blockierten den Hof. Niemand schlug eine Tür ein. Keller Wohnbau war geöffnet, als die Ermittler mit dem richterlichen Beschluss und technischen Sicherungskräften eintrafen.
Der Beschluss nannte konkrete Bereiche.
Finanzierungsunterlagen zur Garantie.
Freigaben der Schattenbatches.
Kommunikation zur Elbtor-Käuferin.
Dokumente zur Änderung alter Gesellschafts- und Treuhandakten.
Vorbereitungen zur öffentlichen Darstellung Evas und Noras.
Für jedes digitale Postfach galt ein Zeitraum und eine Suchgruppe. Die Ermittler durften nicht sämtliche private Kommunikation aller Beschäftigten lesen. Treffer außerhalb des Beschlusses wurden ausgesondert oder einer gerichtlichen Klärung vorbehalten.
Private Gesundheitsdaten, nicht betroffene Personalakten und gewöhnliche Bauunterlagen lagen außerhalb des Zwecks.
Eva erfuhr davon durch Jana, nachdem die Maßnahme begonnen hatte. Sie fuhr nicht zum Unternehmen. Ihre Anwesenheit war weder nötig noch erlaubt.
Nora blieb ebenfalls bei Tobias.
„Ich möchte sehen, was sie finden“, sagte sie.
„Sie werden eine Sicherungsliste erhalten, soweit Ihre Verfahrensrechte reichen“, sagte Tobias. „Keine Liveübertragung.“
Claasen stellte den Ermittlern Zugänge zu den bezeichneten Firmenräumen bereit. Helene erschien mit ihrer Anwältin und erhob Einwände gegen einzelne Schränke und Datenträger. Die Einwände wurden protokolliert. Strittige Unterlagen kamen versiegelt in eine gesonderte Prüfung, statt am Flur entschieden zu werden.
Der laufende Betrieb blieb geöffnet.
Die Buchhaltung arbeitete an einem Ersatzplatz, nachdem zwei Rechner vorübergehend gesichert worden waren. Lohnzahlungen wurden über den bereits getrennten Prozess freigegeben. Keine Baustelle musste wegen der Maßnahme schließen.
Der erste Zwischenbericht nannte nur Kategorien.
Ein Kalenderexport aus Katrin Vogts Büro.
Zwei Fassungen der Bankanlage.
Ein Originalprotokoll einer Geschäftsleitungsbesprechung.
Eine Mappe mit Medienkontakten.
Ein Ordner zur alten Aktenvernichtung.
Bei drei weiteren Mappen wurde noch geprüft, ob sie vom Beschluss erfasst waren. Sie blieben versiegelt. Helene konnte ihre Einwände vorbringen, bevor der Inhalt für das Verfahren ausgewertet wurde.
Die Nennung bewies keinen Inhalt. Selbst ein Kalender mit einem belastenden Titel konnte einen abgesagten Termin oder eine fremde Eintragung enthalten.
Eva las die Liste und legte sie neben Daniels Aussage.
Sein Umschlag hatte Termine genannt.
Nun musste geprüft werden, ob die gesicherten Geschäftsdaten diese Termine bestätigten.
Jana warnte sie ausdrücklich, nichts öffentlich zu kommentieren. Die Durchsuchung war eine Ermittlungsmaßnahme, kein Urteil. Eva durfte sagen, dass sie davon informiert worden war. Sie sagte gar nichts.
Helene veröffentlichte selbst eine Erklärung.
Keller Wohnbau kooperiere vollständig. Die Maßnahme beruhe auf einseitigen Aussagen eines beteiligten Sohnes und zweier wirtschaftlich interessierter Frauen.
Claasen korrigierte nur den betrieblichen Teil. Die Durchsuchung beruhte auf einem richterlichen Beschluss und einer zusammengeführten Begründung. Die unabhängige Geschäftsführung arbeitete weiter. Er bewertete keine Schuld.
Der Betriebsrat fragte, ob Mitarbeiterdaten betroffen waren.
Die Ermittler bestätigten, dass nicht relevante Personaldaten ausgesondert oder versiegelt behandelt wurden. Betroffene Systeme wurden dokumentiert zurückgegeben, sobald die notwendigen Kopien gesichert waren.
Am zweiten Tag erhielt Helene eine Liste jedes mitgenommenen Gegenstands und jeder erstellten Kopie. Ihre Anwältin konnte gegen die Verwendung einzelner Inhalte Einwände erheben.
Zwei Arbeitsrechner wurden nach der Sicherung noch am selben Tag zurückgegeben. Ein dritter blieb vorübergehend bei den Sachverständigen, weil seine Systemzeit von den Serverprotokollen abwich. Die Abweichung konnte technisch sein; sie wurde nicht als Manipulation bezeichnet.
Eva bekam keine vollständige Liste.
Ihr Auszug enthielt nur die Bankanlagen, die ihre Nummer und falsche Berufsbezeichnung trugen. Nora erhielt später die Kategorien zu A-3 und den Gesellschaftsakten.
Daniel erhielt über seinen Anwalt Nachricht über die Sicherung von Unterlagen, die seine Aussage betrafen. Katrin Vogt wurde vor einer weiteren Befragung auf ihr Recht zu unabhängiger Beratung hingewiesen. Kooperation bedeutete nicht, dass Verfahrensrechte verschwanden.
„Es fühlt sich an, als wären wir wieder draußen“, sagte Nora.
„Wir sind Beteiligte, nicht Ermittler“, sagte Eva.
„Ich weiß.“
Sie sagte es ohne Streit.
Am Abend rief Jana noch einmal an. In der Mappe zur Aktenvernichtung lag ein Auftrag, der zwei Tage nach Daniels Verschwinden beschleunigt worden war. Die Unterschrift wurde geprüft. Die Maßnahme war damals durch die gerichtliche Sicherung gestoppt worden.
Der Auftrag nannte keine einzelnen belastenden Akten. Er verwies auf Aufbewahrungsfristen und eine geplante Renovierung. Erst Kalender, Freigaben und tatsächliche Klassifizierung konnten zeigen, ob normale Vernichtung benutzt werden sollte, um relevante Unterlagen zu entfernen.
„Ist es Helenes?“, fragte Eva.
„Dazu sage ich noch nichts.“
„Gut.“
Eva legte auf.
Sie brauchte kein spektakuläres Bild von Helene zwischen Kartons. Die Gefahr dieser Firma hatte immer in Ordnern, Freigaben und Sätzen gelegen, die andere Menschen später als normal behandeln sollten.
Nun wurden genau diese Gegenstände einzeln nummeriert.
Die Durchsuchung machte Helene nicht schuldig.
Sie nahm ihr nur die Möglichkeit, allein zu entscheiden, welche Schublade zur Geschichte gehörte.
