Kapitel 166: Der alte Export

Eva erkannte den Export am Rand der Seite.

In der Cashflow-Anlage, die sie zusammen mit der Garantie erhalten hatte, stand unter der letzten Tabellenzeile eine Folge aus Punkten und schmalen Strichen. Sie hatte sie bisher für einen beschädigten Druckrahmen gehalten.

Am Bildschirm wirkte die Folge anders.

Nicht zufällig.

Regelmäßig.

Eva vergrößerte nur ihre eigene, rechtmäßig erhaltene Datei. Sie öffnete keinen verborgenen Bereich und versuchte nicht, die Zeichen in ausführbaren Code zu verwandeln.

Vor zwölf Jahren hatte HanseKontor eine frühe Version derselben Lohnsoftware verwendet. Bei bestimmten Exporten setzte das Programm am unteren Rand eine maschinenlesbare Prüfzeile. Für Menschen sah sie fast unsichtbar aus. Der Dienstleister konnte damit einen Batch, die Exportversion und nachträgliche Veränderungen erkennen.

Eva suchte in ihren alten Schulungsunterlagen.

Eine Abbildung zeigte denselben Abstand zwischen den Markierungen.

„Das ist kein normaler Seitenfuß“, sagte sie zu Tobias.

„Was ist es?“

„Wahrscheinlich ein Prüfmerkmal der alten Software. Ich kann es nicht auslesen.“

„Kann jemand anderes das?“

„Der Dienstleister, wenn die Zuordnung noch gespeichert ist.“

Die Softwarefirma existierte weiterhin, inzwischen unter anderem Namen. Eva rief nicht selbst an und gab keine Datei ungesichert weiter. Tobias stellte im laufenden Verfahren einen formellen Antrag, das Prüfmerkmal durch den Dienstleister erklären und mögliche gesetzlich vorhandene Sicherungen erhalten zu lassen.

Die Gegenseite wandte ein, Eva konstruiere aus einem Druckfehler eine neue Beweisspur.

Eva schrieb eine kurze Erklärung.

Sie bestätigte, woher sie die Anlage hatte.

Sie beschrieb ihre frühere Schulung.

Sie erklärte ausdrücklich, dass sie den konkreten Batch nicht zuordnen konnte.

Der gerichtlich benannte Beobachter übergab dem Dienstleister eine gesicherte Kopie. Zusätzlich wurden zwei andere Fassungen derselben Cashflow-Tabelle verglichen: die Bankkopie und eine Datei aus dem versiegelten Archiv.

Alle drei trugen eine Prüfzeile.

Die Markierungen waren nicht identisch.

Das konnte bedeuten, dass die Dateien zu verschiedenen Zeitpunkten exportiert worden waren. Es konnte auch durch unterschiedliche Seiten oder Formatierungen entstehen. Erst die technische Auskunft durfte den Unterschied erklären.

Helene nannte die Prüfung eine weitere Verzögerung.

„Die Tabellen sind inhaltlich bekannt“, sagte sie in der Übergabesitzung.

„Dann sollte ihre Herkunft leicht zu bestätigen sein“, antwortete Claasen.

Lukas betrachtete die Seite. „Daniel hat die Exporte erstellt.“

„Ein Benutzername ist noch nicht ausgelesen“, sagte Eva.

„Er war für Finanzierung zuständig.“

„Das beantwortet nicht, welches Terminal den Batch freigegeben hat.“

Sie wusste noch nicht, ob die alte Software Terminals überhaupt gespeichert hatte. Auch das musste der Dienstleister bestätigen.

Am nächsten Tag kam die erste Antwort.

Das Muster war tatsächlich ein historisches Exportmerkmal. Es enthielt keine Personennamen im Klartext. Der Dienstleister konnte daraus eine interne Batchkennung ableiten, sofern die zugehörigen Sicherungsdaten noch innerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Aufbewahrung vorhanden waren.

Die Cashflow-Anlage gehörte zu einer Serie von Lohn- und Projektabrechnungen, die Keller Wohnbau an den Dienstleister übermittelt hatte.

Der Dienstleister bestätigte außerdem, dass die Prüfzeile nach einem normalen PDF-Ausdruck nicht neu erzeugt werden konnte. Wer die Tabelle später nur ausdruckte und scannte, übernahm das vorhandene Muster.

Er erklärte die Technik nur so weit, wie es für die Zuordnung nötig war. Der Bericht enthielt keine Anleitung, wie eine Kennung erzeugt, entfernt oder nachgebaut werden konnte. Die Prüfschlüssel blieben beim Dienstleister und beim Sachverständigen.

Damit ließ sich unterscheiden, was aus dem ursprünglichen Export stammte und was später auf die Seite gesetzt worden war.

Eva dachte an ihren Namen in der Genehmigungszeile.

Wenn er schon beim Export vorhanden gewesen war, blieb die Frage, wer ihn dort eingefügt hatte.

Wenn er erst danach erschien, konnte der ursprüngliche Batch eine Fassung ohne ihre Nummer zeigen.

Der Beobachter genehmigte die begrenzte Sicherungsanfrage. Sie umfasste nur die benannten Batches, die zugehörigen Freigabemetadaten und vorhandene Anhänge. Niemand durfte den gesamten Kundenbestand des Dienstleisters durchsuchen.

Auch andere Kundenkonten und nicht betroffene Beschäftigtendaten blieben ausgeschlossen. Wenn ein Treffer auf eine neue Batchnummer verwies, brauchte die Prüfung eine zusätzliche Begründung. Ein technischer Hinweis war kein Blankoscheck für eine vollständige Suche.

Eva legte ihre Schulungsunterlage zurück in den Ordner.

Sie hatte keine geheime Datei geöffnet.

Sie hatte einen alten Seitenfuß erkannt.

Zum ersten Mal versprach die fast unsichtbare Zeile, die Bearbeitungsschritte in eine Reihenfolge zu bringen, die nicht von Daniels Erinnerung oder Helenes Erklärung abhing.