Kapitel 152: Noras Stimmrecht

Am nächsten Morgen erhielt Tobias für Noras begrenzte Verfahrensposition einen Zugang zum Datenraum. Nora durfte die freigegebenen Unterlagen mit ihm in der Kanzlei einsehen.

Er war schmaler, als das Wort vermuten ließ. Sie durfte die Unterlagen zu den eingefrorenen fünfunddreißig Prozent, den geplanten Verkäufen und den möglichen Folgen für ihre beanspruchten Rechte einsehen. Personalakten, laufende Angebote und interne Forschung gab es bei Keller Wohnbau nicht, aber auch die übrigen Geschäftsunterlagen blieben außerhalb ihrer Berechtigung.

„Ich bin also eine Erbin ohne Stimme mit einem Datenraum ohne Daten“, sagte sie.

Tobias schob ihr die Zugangsbedingungen hin. „Mit bestimmten Daten. Genauigkeit ist gerade Ihr Schutz.“

Nora unterschrieb die Bestätigung, dass sie vertrauliche Unterlagen nicht veröffentlichen und nur für das Verfahren verwenden würde. Helene hatte jahrzehntelang mit Geheimhaltung gearbeitet. Trotzdem bedeutete das nicht, dass jede Vertraulichkeit falsch war.

Im Datenraum lagen neun Dokumente.

Eine aktualisierte Gesellschafterliste.

Der vorläufige Gerichtsbeschluss.

Eine Übersicht der Projektgesellschaften.

Drei Liquiditätsprognosen.

Ein Entwurf des Verkaufsvertrags.

Zwei geschwärzte Käuferprofile.

Nora durfte über Tobias Fragen einreichen, aber keine Anweisungen an Mitarbeitende geben. Sie durfte Beobachtungen zum Schutz der umstrittenen Rechte vortragen, aber keine Zahlungen freigeben. Bei weiteren Versammlungen durfte vorerst nur ihr Anwalt in der festgelegten Verfahrensrolle teilnehmen.

Jeder Abruf wurde protokolliert. Tobias erklärte ihr, dass Helene später sehen konnte, welche Akten geöffnet worden waren, nicht aber Noras private Beratung. Nora legte deshalb keine heimlichen Screenshots an. Tobias exportierte nur die zwei ausdrücklich freigegebenen Dokumente; Nora notierte bei allen anderen die Fundstelle.

Sie hasste diese Grenzen.

Dann erinnerte sie sich an ihre Mutter.

A-3 sollte Nora später eine Wahl geben. Gerade war noch nicht vollständig bewiesen, welche Rechte die Wahl umfasste und welche gesellschaftsrechtlichen Schritte dafür nötig waren. Wenn Nora jetzt eine Macht beanspruchte, die das Verfahren ihr noch nicht gegeben hatte, würde sie Helenes Methode mit einem anderen Namen wiederholen.

Tobias öffnete den Verkaufsvertragsentwurf.

Der Kaufpreis sollte in zwei Teilen fließen. Ein kleinerer Betrag bei Unterzeichnung, der größere nach Übertragung bestimmter Projektverträge. Für Verbindlichkeiten aus „historischen Beteiligungsansprüchen“ sollte die Käuferin nicht haften.

„Das sind meine möglichen Ansprüche“, sagte Nora.

„Unter anderem“, sagte Tobias. „Die Klausel kann auch weitere Altfragen betreffen.“

„Aber sie verkaufen Vermögen ohne die Last.“

„Sie versuchen zumindest, die Last bei Keller Wohnbau zu lassen.“

Nora markierte den Absatz in ihrem eigenen Notizbuch. Sie kopierte nichts, was der Datenraum nicht zum Export freigab. Ihre Erfahrung aus der Versicherungsprüfung half ihr, Ausschlüsse zu lesen. Sie machte sie nicht zur Firmenjuristin.

Im ersten Käuferprofil fehlte der wirtschaftlich Berechtigte.

Im zweiten stand nur eine Beteiligungsgesellschaft, die vor drei Monaten gegründet worden war. Die Geschäftsadresse gehörte zu einem Büroservice in Hamburg.

Nora reichte drei Fragen ein:

Wer kontrollierte die Käufergesellschaft?

Wie war der Kaufpreis bewertet worden?

Warum wurden historische Beteiligungsansprüche ausgeschlossen, obwohl gerade diese Ansprüche zur Einfrierung der Stimmen geführt hatten?

Helene antwortete nicht persönlich. Ihre Anwältin schrieb, Nora überschreite ihre begrenzte Stellung und versuche, operative Kontrolle auszuüben.

Tobias formulierte die Erwiderung.

Nora strich einen Satz.

Dort hatte gestanden, sie sei als wirtschaftlich Berechtigte faktisch wie eine Gesellschafterin zu behandeln.

„Warum streichen Sie das?“, fragte Tobias.

„Weil es noch nicht entschieden ist.“

Er nickte und ersetzte den Satz durch die genaue Formulierung des Beschlusses: Noras Anspruch war nicht offensichtlich unbegründet; deshalb durfte die umstrittene Stimmposition vorläufig nicht genutzt werden.

Am Nachmittag rief ein Reporter an und fragte, warum die neue Großaktionärin den Betrieb blockiere.

„Ich bin keine bestätigte Großaktionärin“, sagte Nora.

„Aber fünfunddreißig Prozent gehören Ihnen.“

„Das ist Gegenstand eines laufenden Verfahrens.“

„Haben Sie gegen den Verkauf gestimmt?“

„Ich habe kein Stimmrecht ausgeübt.“

Die Antworten klangen schwächer als die Schlagzeile. Sie waren dafür wahr.

Später öffnete Nora die Kopie von Marlenes Brief. Ihre Mutter hatte ihr keine Krone versprochen. Sie hatte eine Wahl schützen wollen.

Eine Wahl war nur dann ihre, wenn auch die Bedingungen dafür ehrlich benannt wurden.

Nora schrieb oben auf ihre Fragenliste:

Teilnahmerecht. Informationsrecht. Keine Stimme.

Darunter setzte sie:

Noch nicht ist nicht niemals.

Tobias meldete den Zugang ab, bevor die Zeit ablief. Kein Dokument hatte Nora zur Chefin gemacht.

Aber Helene musste erstmals einer Frau Auskunft geben, deren Namen sie aus der Gesellschaftergeschichte entfernt hatte.