Kapitel 153: Die Liste der Käufer

Eva erhielt die Käuferliste nicht von Nora.

Der gerichtlich benannte Beobachter ließ Keller Wohnbau eine getrennte Übersicht der Lohn- und Dienstleistungskontakte vorlegen. Eva wurde als betroffene Garantin und sachkundige Zeugin nur zu den Feldern befragt, die mit den bereits gesicherten Schattenzahlungen zusammenhingen.

Sie saß in Tobias’ Kanzlei, als die Tabelle auf dem geschützten Bildschirm erschien.

Drei Kaufinteressenten.

Zwei externe Kanzleien.

Ein gemeinsamer Abrechnungsdienst.

Eva erkannte die Kontaktadresse sofort.

[email protected]

Die Adresse stand in den Cashflow-Anlagen neben zwei der fünf Namen, zu denen keine Sozialversicherungsübersichten existierten. Sie war außerdem als Rückfragekontakt für die angebliche Pensionsnachzahlung eingetragen, die in Wahrheit auf einem Lieferantenkonto gelandet war.

„Gleiche Adresse“, sagte Eva.

Der Beobachter fragte: „Gleiche Person?“

„Das kann ich nicht sagen.“

Eine Funktionsadresse konnte von mehreren Menschen benutzt werden. Sie bewies auch nicht, dass der potenzielle Käufer die alten Zahlungen kannte. Aber sie verband den geplanten Verkauf mit demselben Dienstleistungsweg, der schon in den strittigen Finanzierungsunterlagen auftauchte.

Eva erklärte, woher sie die Vergleichsdaten hatte. Die Cashflow-Anlage war Teil der gegen sie gerichteten Garantieunterlagen. Die fünf Zahlungslinien hatte sie bereits den Ermittlern und der Bank vorgelegt. Sie griff nicht auf ein System von Keller Wohnbau zu.

Der Beobachter ließ beide Dokumente formal sichern.

Die Käufergesellschaft hieß Elbtor Projektwerte GmbH. Sie war elf Wochen zuvor gegründet worden. Als Geschäftsführerin war eine Frau eingetragen, deren Name Eva nicht kannte. Die öffentliche Registerakte nannte eine Stammeinlage, aber keine operative Geschichte.

„Eine neue Firma ist nicht automatisch eine Tarnfirma“, sagte Eva.

„Was ist sie dann?“, fragte Nora, die per gesondertem Zugang zugeschaltet war.

„Eine neue Firma mit einem Kontakt, den wir aus problematischen Zahlungsunterlagen kennen.“

Nora schrieb die Formulierung auf.

Der Kaufpreis lag deutlich unter der Summe, die Helene in einer früheren Bankenpräsentation für dieselben Projekte angegeben hatte. Das konnte an Belastungen, Baufortschritt oder Marktänderungen liegen. Eva weigerte sich, ohne Bewertung von Verschiebung zu sprechen.

Sie fand etwas Konkreteres.

Die Anzahlungsfrist im Entwurf betrug fünf Werktage. Am sechsten Werktag lief eine Vereinbarung aus, nach der der unabhängige Beobachter bestimmte Konten freigeben musste. Der Verkauf hätte also Geld in genau das Zeitfenster gebracht, in dem die Aufsicht über den nächsten Zahlungsweg neu geregelt werden sollte.

„Absicht?“, fragte der Beobachter.

„Eine zeitliche Überschneidung“, sagte Eva.

„Sie sind sehr vorsichtig“, sagte Nora.

„Weil die Tabelle nicht spricht, wenn wir ihr Wörter geben, die nicht darin stehen.“

Eva verfolgte den Kontakt weiter durch die Unterlagen, die ihr gezeigt werden durften. Die Funktionsadresse war nicht nur für die Lohnfragen eingetragen. Sie sollte nach dem Verkauf auch die Übertragung bestimmter Dienstleisterverträge koordinieren.

Damit hätte derselbe Kontakt Zugriff auf die alten Abrechnungslinien und ihre zukünftige Zuordnung erhalten.

Tobias stellte die rechtliche Frage: Musste die Käuferin wegen dieser Verbindung als nahestehende Partei offengelegt werden?

Das konnten Eva und Nora nicht entscheiden.

Der Beobachter verlangte von Helene die Verträge mit Kontor Service 24, die Benennung aller Personen hinter der Funktionsadresse und die wirtschaftlich Berechtigten der Elbtor Projektwerte GmbH.

Bis zur Antwort blieb die Tabelle im geschützten Verfahren. Eva durfte Nora die Adresse erklären, aber nicht die ungeschwärzten Käuferunterlagen weiterleiten.

Helenes Anwältin antwortete, die Kontaktüberschneidung sei technisch und geschäftlich üblich.

Vielleicht war sie das.

Dann musste sie sich mit vollständigen Unterlagen erklären lassen.

Am Abend ordnete Eva ihre Notizen. Sie markierte nichts rot. Rot bedeutete in ihrem alten System einen bestätigten Fehler. Für die Käuferliste verwendete sie Gelb.

Zu prüfen.

Nora rief an. „Wenn Helene die Firma selbst kontrolliert, ist der Verkauf tot.“

„Wenn sie die Firma kontrolliert, ist das ein wichtiger Interessenkonflikt. Ob der Verkauf tot ist, entscheidet nicht unsere Vermutung.“

„Manchmal beneide ich Ihre Tabellen.“

„Die Tabellen sind nicht ruhig. Sie sind nur nicht beleidigt.“

Eva sah wieder auf die Adresse.

Die Käuferliste hatte noch keinen Eigentümer hinter Elbtor gezeigt.

Sie hatte aber bewiesen, dass Helenes angeblich unabhängiger Ausweg durch denselben Abrechnungskanal führte wie die Zahlungen, die sie öffentlich Daniel und Eva zugeschrieben hatte.

Der geplante Verkauf sollte die Vergangenheit nicht nur hinter sich lassen.

Er wollte ihren Dienstleister mitnehmen.