Nora erwartete Marlenes Namen im Registerteil.
Sie fand ihn in einer Ertragsspalte.
Der blaue Ordner wurde von einer forensischen Buchprüferin ausgewertet. Nora, Eva und Lukas erhielten nur jene Seiten, die für die bekannten Zahlungs- und Beteiligungsfragen freigegeben waren. Die Buchprüferin begann nicht bei den Mitarbeiterfonds, sondern bei einem wiederkehrenden Vermerk am unteren Rand:
„Beteiligung 35 / M.B.“
Der erste Eintrag lag im Jahr nach Marlenes Tod.
Der letzte im zwölften Abrechnungsjahr nach ihrem Tod.
Zwischen beiden stand für jedes Jahr ein Betrag, berechnet aus Projekterträgen und anschließend als Auszahlung oder Umbuchung markiert. Manche Jahre enthielten Korrekturen. In einem Verlustjahr war der Betrag negativ vorgetragen und später verrechnet worden. Es sah nicht aus wie zwölf zufällige Überweisungen gleicher Höhe. Es sah wie eine fortgeführte Beteiligungsrechnung aus.
Die Buchprüferin ordnete die Jahre in drei Gruppen. In den ersten vier folgten die Beträge dem ausgewiesenen Jahresergebnis nahezu proportional. In den nächsten fünf wurden Projektverluste gegengerechnet. In den letzten drei erschien eine pauschale Kürzung, deren Grundlage im Ordner nicht erklärt war.
Gerade die Veränderungen waren wichtig. Ein erfundener rückwirkender Block hätte dieselbe Quote und gleichmäßige Beträge verwenden können. Rolf hatte dagegen Rechenfehler gestrichen, Restwerte übertragen und spätere Korrekturen mit Datum versehen. Das machte eine zeitnahe Führung plausibler, ohne sie allein zu beweisen.
„Kann das eine Kaufpreisrate sein?“, fragte Nora.
Die Buchprüferin sagte, das sei möglich, wenn ein Vertrag variable, ertragsabhängige Raten vorsah. Der Ordner selbst bezeichnete die Beträge jedoch nicht als Kaufpreis. Er benutzte „Ertrag“, „Vortrag“ und einmal „Ausschüttungsanteil“.
Diese Begriffe widersprachen der einfachen Behauptung, Marlene habe vor ihrem Tod sämtliche Anteile gegen eine einmalige Abfindung verkauft. Sie bewiesen noch nicht, wem das zugrunde liegende Recht nach ihrem Tod zustand.
Nora sah auf das Jahr 1999. Dort stand die bereits bekannte Zahlung über 96.000 D-Mark mit dem Buchungstext „Beteiligungsausgleich M.B.“. Rolf hatte daneben notiert: „vorläufig, Treuhand unberührt“.
Der Zusatz war neu.
Papier und Tinte wirkten zeitgenössisch, doch die technische Prüfung war noch nicht abgeschlossen. Die Bankdaten bestätigten die Zahlung, nicht Rolfs Randnotiz.
„Wenn der Ausgleich vorläufig war, hat mein Vater dann Geld angenommen, ohne die Anteile zu verkaufen?“, fragte Nora.
„Das ist eine mögliche Deutung“, sagte ihr Anwalt. „Wir brauchen die Vereinbarung und die Empfängerfolge.“
Der Ordner zeigte, dass die 35-Prozent-Berechnung in den Folgejahren nicht verschwand. Selbst nachdem Marlenes Name aus dem aktuellen Gesellschafterregister entfernt worden war, führte Rolf dieselbe Quote weiter. Die Projektbasis änderte sich, die Quote nicht.
Lukas erklärte, sein Vater habe alte Beteiligungen manchmal nur zur internen Ergebnisverteilung fortgeschrieben. Auch das konnte eine Erklärung sein. Doch dann musste Keller Wohnbau zeigen, auf welcher Rechtsgrundlage die Erträge zwölf Jahre lang berechnet und wohin sie gebucht worden waren.
Noras Anwalt fragte, ob eine rein steuerliche Schattenrechnung nach einem Verkauf üblich sein könne. Die Buchprüferin antwortete, Übergangsrechnungen seien möglich. Über zwölf Jahre und mit realen Auszahlungswegen wären sie jedoch erklärungsbedürftig. Vor allem die Formulierung „Begünstigte“ passe nicht zu einer bloßen Verkäuferabrechnung.
Helene ließ ergänzen, Rolf habe oft alte Bezeichnungen weiterverwendet. Auch diese Behauptung konnte durch andere Ordner geprüft werden. Jana ließ Vergleichsbücher aus demselben Zeitraum sichern, soweit sie bereits in den erlaubten Archivbestand fielen.
Helene ließ über ihren Anwalt mitteilen, der Ordner sei eine private Gedächtnisstütze Rolfs. Er bilde weder tatsächliche Ausschüttungen noch gültige Rechte ab. Rolf habe nach Marlenes Tod Übergangsrechnungen für Steuer- und Vergleichszwecke erstellt.
Die Buchprüferin verglich drei frühe Einträge mit bereits gesicherten Bankbewegungen. Beträge und Tage stimmten. Bei zwei späteren Jahren gab es ebenfalls passende Sammelbuchungen, deren interne Aufteilung bislang unbekannt gewesen war.
Damit war nicht jede Zeile bestätigt.
Aber der Ordner war mehr als eine erfundene Rechentabelle ohne Außenkontakt.
Nora strich mit dem Finger über die digitale Kopie, ohne den Bildschirm zu berühren. Zwölf Jahre. In dieser Zeit war sie volljährig geworden, hatte ihre Ausbildung abgeschlossen und die ersten Versicherungsfälle geprüft. Niemand hatte ihr eine Abrechnung geschickt.
„Wurde je an mich ausgezahlt?“
Die Buchprüferin blätterte nicht vor. „Das klären wir im nächsten Schritt anhand der Empfängerspalten.“
Nora zwang sich zu warten.
Sie dachte an die Jahre, nicht an die Summe. Mit achtzehn hatte sie geglaubt, Marlene habe ihr nichts als Fotos hinterlassen. Mit einundzwanzig hatte sie den ersten eigenen Mietvertrag unterschrieben. Mit sechsundzwanzig hatte sie begonnen, große Schadenakten zu prüfen. Währenddessen führte jemand ihre mögliche Beteiligung in einer Tabelle weiter und änderte später nur den Zahlungsweg.
Der Gedanke war persönlich. Nora nahm ihn nicht in die Beweiszeitleiste auf.
Der Fund machte sie nicht rückwirkend reich. Die Beträge konnten treuhänderisch, verrechnet, fehlgeleitet oder auf anderer Grundlage verbucht worden sein. Verjährung, Eigentum und Auskunft waren getrennte Fragen.
Die Buchprüferin nannte bewusst keine Gesamtsumme. Einige Werte standen in D-Mark, spätere in Euro, und Korrekturen konnten doppelt erscheinen. Eine voreilige Addition hätte eine Schlagzeile geliefert, aber keine belastbare Forderung.
Er änderte nur eine entscheidende Erzählung.
Marlene war nicht gestorben und am selben Tag aus jeder wirtschaftlichen Rechnung verschwunden.
Noch zwölf Jahre nach ihrem Tod berechnete Keller Wohnbau Erträge auf genau die Quote, die auf Blatt eins von A-3 stand.
