Nora sah ihre Initialen, bevor sie den Kontonamen verstand.
In der Spalte „Begünstigte“ stand für die ersten vier Abrechnungsjahre:
„N.B.“
Daneben führte Rolf als Zahlungsweg das bereits bekannte B-Treuhandkonto. Die Endziffern stimmten mit der historischen Zahlungstabelle und dem Konto überein, das Tobias über alte Bankunterlagen bestätigt hatte.
„N.B. kann Nora Brandt bedeuten“, sagte Nora.
„Ja“, sagte die Buchprüferin. „Es kann ohne weitere Zuordnung auch etwas anderes bedeuten.“
Im Ordner gab es keine Legende, die die Initialen ausschrieb. Kein Geburtsdatum, keine Adresse, keine Unterschrift ihres Vaters. Ein Randvermerk nannte einmal „bis Volljährigkeit“, ohne ein Datum. Das passte zu Nora, war aber weiterhin indirekt.
Die Buchprüferin suchte nach anderen Personen mit denselben Initialen. In den damaligen Personal- und Lieferantenlisten von Keller Wohnbau fand sich eine Nadine Bork, die jedoch erst Jahre später eingestellt worden war. Ein ehemaliger Nachunternehmer hieß Nordbau, wurde aber durchgehend als „NBau“ geführt. Keine Alternative ließ sich allein durch die Buchstaben ausschließen oder bestätigen.
Entscheidend war deshalb die Funktion der Spalte. Dort standen in anderen Zeilen ausgeschriebene Namen von Treugebern oder Begünstigten, keine Buchungsanweisungen. „N.B.“ war mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Person oder ein personenbezogenes Kürzel.
Die ersten Zahlungen gingen nicht auf ein privates Konto Noras. Sie flossen an die Treuhandverwaltung. Von dort ließ sich für zwei Jahre eine Weiterleitung an ein Haushaltskonto ihres Vaters nachweisen. Die Beträge waren kleiner als die im Ordner berechneten Erträge. Sie konnten Unterstützung, Teilzahlungen oder etwas anderes gewesen sein.
Peter Brandts Kontoauszüge waren nur lückenhaft erhalten. Zwei Überweisungen trugen „Familienabsicherung“, denselben Wortlaut wie Hildes alte Quittung. Eine direkte Nennung der 35 Prozent fehlte. Nora erlaubte den Abgleich, weil sie Erbin ihres Vaters war; seine übrigen privaten Zahlungen blieben geschwärzt.
Die Differenz zwischen berechnetem Ertrag und Weiterleitung an Peter blieb im Treuhandkonto stehen, soweit die alten Salden zeigten. Im Ordner wurde sie als „Reserve N.B.“ fortgeführt. Ein späterer Abschlussbeleg dieses Kontos war noch nicht gefunden.
Ab dem fünften Abrechnungsjahr änderte Rolf den Zahlungsweg.
Statt B-Treuhand stand dort „Hauptkonto / Rückstellung intern“.
Die Erträge wurden nun in das allgemeine Konto von Keller Wohnbau gebucht. In zwei Jahren gab es Gegenbuchungen zu Projektkosten. In anderen Jahren blieb die Summe als interne Rückstellung stehen, soweit die vorhandenen Daten zeigten.
Noras Name verschwand nicht aus der Spalte. Die Initialen „N.B.“ blieben noch drei Jahre bestehen. Danach war das Feld leer, obwohl die 35-Prozent-Ertragsrechnung weiterlief.
„Wer hat entschieden, dass das Geld zurück in die Firma geht?“, fragte sie.
Mehrere Einträge trugen „H.K. genehmigt“. Bei einem stand „R.K. gebucht nach Bespr.“. Eine Gesprächsnotiz fehlte. Der Ordner zeigte eine Entscheidungskette, aber nicht ihren vollständigen Anlass.
Helene erklärte, „N.B.“ könne für „nach Bewertung“ oder eine interne Nebenbuchung stehen. Die Buchprüferin suchte nach dieser Abkürzung in anderen Keller-Wohnbau-Unterlagen. Dort wurde „nach Bewertung“ gewöhnlich als „n. Bew.“ geschrieben. Eine Nebenbuchung hieß „NB“ ohne Punkte.
Das machte Nora Brandt wahrscheinlicher.
Es machte die Zuordnung nicht endgültig.
Nora bestand darauf, dass genau dieser Satz in die Zusammenfassung kam. Ihr eigener Name sollte nicht erneut durch eine Behauptung ersetzt werden, diesmal nur durch eine Behauptung zu ihren Gunsten.
Hilde erkannte in einer getrennten Befragung, dass Rolf Nora in privaten Briefen manchmal „N.B.“ genannt hatte. Sie kannte den blauen Ordner nicht und sah die Seite erst nach ihrer freien Antwort. Ihre Erinnerung unterstützte die Möglichkeit, blieb aber Erinnerung.
Ein stärkerer Zusammenhang lag in A-3. Das erhaltene Deckblatt bezeichnete eine minderjährige Begünstigte mit denselben Initialen und der Quote von 35 Prozent. Marlenes Brief nannte Nora als Tochter, der die Beteiligung eine Wahl geben sollte. Das Stiftungsverzeichnis führte „Minderjährige Begünstigte“ und den Verwahrort KM-17.
Jedes Dokument allein ließ Raum.
Gemeinsam wurde der Raum kleiner.
Nora fragte, ob sie die fehlenden Erträge jetzt zurückfordern könne. Ihr Anwalt trennte erneut die Fragen. Zuerst musste geklärt werden, welches Recht A-3 begründet hatte. Dann, ob die Erträge für dieses Recht verbucht worden waren, wer sie empfangen oder einbehalten hatte und welche Ansprüche heute bestanden. Eine Empfängerspalte ersetzte keine vollständige Abrechnung.
Nora war enttäuscht und erleichtert zugleich. Sie wollte keine Zahl, die groß genug klang, um alle rechtlichen Schritte zu überspringen.
Die Buchprüferin bereitete Anfragen an die historischen Banken vor. Nicht alle Daten würden nach so langer Zeit vorhanden sein. Keller Wohnbau sollte die internen Rückstellungskonten und Projektgegenbuchungen offenlegen.
Außerdem sollte das damalige Treuhandmandat gesucht werden. Ein Konto mit passender Endung erklärte den Zahlungsweg, aber nicht, wer wirtschaftlich berechtigt war. Bader hatte den Namen der Treuhandverwaltung bestätigt; der Mandatsvertrag fehlte weiterhin.
Am Ende der Sitzung blieb die erste Spalte auf dem Bildschirm.
„N.B.“
Zwei Buchstaben waren noch kein vollständiger Name.
Aber sie standen an derselben Stelle, an der über Jahre Geld für eine Beteiligung berechnet worden war, die offiziell längst verkauft sein sollte.
