Kapitel 116: Der Nachlass des Vaters

Eva merkte, wie schnell ein toter Mann wieder zu einem Raum werden konnte, in den niemand hineinsehen sollte.

Rolf Kellers Nachlass war vor Jahren steuerlich abgewickelt worden. Das bedeutete jedoch nicht, dass jeder Gegenstand aus seinem Besitz erfasst worden war. Tobias legte ihr, Lukas und Daniel am Vormittag eine knappe Liste vor: ein Kellerabteil in Rolf und Helenes früherem Haus, zwei Schränke in einer gemieteten Werkstatt und drei Kisten, die nach dem Verkauf des Hauses in ein Lager gebracht worden waren.

„Das sind Familiensachen“, sagte Helene über die zugeschaltete Leitung.

Ihre Stimme klang nicht empört. Sie klang verwaltend.

„Möglicherweise“, antwortete Tobias. „Aber nach dem Ausleihbeleg kann sich darunter auch Material befinden, das nicht zum privaten Nachlass gehörte.“

Daniel saß Eva gegenüber und sah auf seine Hände. Seit seiner Aussage schien jede Pause bei ihm wie eine vorbereitete Beichte. Eva weigerte sich, die Stille für ihn zu füllen.

Lukas schob die Liste näher zu sich. „Warum haben wir das damals nicht gemeinsam gesehen?“

„Weil euer Vater seinen Arbeitsbereich selbst geordnet hat“, sagte Helene. „Und weil ihr beide unterschrieben habt, dass ihr mit der Verteilung einverstanden seid.“

Tobias hob den Blick. „Die Erklärung betraf die bekannten Vermögenswerte. Nicht unbekannte Verwahrstücke.“

Helene schwieg einen Augenblick zu lange. Dann verlangte sie, bei jeder Öffnung anwesend zu sein.

Jana, die nur als Beobachterin neben der Tür stand, verneinte. Es gebe noch keinen Beschluss zur Beschlagnahme der gesamten Lagerung. Die Familie könne aber eine private Nachlassaufnahme veranlassen, wenn alle Berechtigten zustimmten. Wegen des möglichen Beweiswerts müsse sie dokumentiert und von einer neutralen Person begleitet werden. Niemand dürfe allein vorgehen.

„Alle Berechtigten“, wiederholte Daniel.

Rolf hatte sein privates Eigentum Helene und den beiden Söhnen zu unterschiedlichen Anteilen hinterlassen. Helene konnte die Besichtigung verzögern, wenn sie behauptete, die Lagerung enthalte auch ihr Eigentum. Daniel und Lukas konnten sie nicht einfach überstimmen.

Eva sah Daniel an. „Gibt es noch einen anderen Schlüssel?“

Er hob sofort den Kopf. „Ich weiß es nicht.“

„Das war keine Frage nach deinem Gefühl.“

„Ich habe keinen.“

Lukas sagte: „Ich habe einen alten Schlüsselbund vom Haus. Ich weiß nicht, ob einer passt.“

Die Antwort war wenigstens prüfbar.

Am Nachmittag fand Tobias im Kaufvertrag des alten Hauses eine Anlage, die die Werkstatt ausdrücklich als Rolfs allein genutzten Bereich bezeichnete. Das Lagerunternehmen bestätigte zudem schriftlich, dass die drei Kisten von einem Umzugsdienst im Auftrag des Nachlassverwalters eingeliefert worden waren. Die Einlagerung war nie auf Helene umgeschrieben worden.

Es genügte nicht, um Helenes Eigentum an einzelnen Dingen auszuschließen. Es genügte aber, um eine versiegelte Bestandsaufnahme vorzuschlagen, bei der strittige Stücke ungeöffnet bleiben mussten.

Helene lehnte erst ab. Eine Stunde später stimmte sie unter Bedingungen zu: kein Fotografieren persönlicher Briefe, keine Weitergabe privater Bilder, keine Entfernung von Gegenständen ohne gemeinsames Protokoll.

Tobias nahm die Bedingungen auf und ergänzte, dass jedes geschlossene Behältnis zunächst nur äußerlich erfasst werde. Falls ein Bezug zu A-3, der Mitarbeiterstiftung oder Marlene erkennbar sei, solle die Öffnung vor allen Beteiligten erfolgen.

Daniel unterschrieb als Erster. Lukas folgte. Helene ließ ihre Zustimmung durch ihren Anwalt senden.

Eva unterschrieb nicht. Sie war keine Erbin Rolfs und sollte auch nicht so behandelt werden. Sie würde als Zeugin der Bestandsaufnahme dabei sein, weil mehrere Unterlagen ihre Ehe und die Finanzierungen betrafen.

Diese Grenze war ihr wichtig. In den vergangenen Wochen hatte fast jeder versucht, eine Rolle durch eine andere zu ersetzen: Ehefrau durch Mitwisserin, Begünstigte durch Eigentümerin, Sohn durch Retter. Eine Bestandsaufnahme durfte nicht dasselbe tun. Sie gab Eva weder Zugriff auf den Nachlass noch ein Recht, private Erinnerungen zu bewerten. Sie gab ihr nur die Möglichkeit, später genau zu sagen, was in ihrer Gegenwart gefunden worden war.

Tobias ließ deshalb auch den Ablauf festhalten. Zuerst sollte der Nachlasspfleger jeden Raum filmen, ohne Schränke zu öffnen. Danach wurden Schlüssel und Siegel geprüft. Erst dann durfte ein Behältnis in das Protokoll aufgenommen werden. Falls jemand widersprach, musste der Gegenstand an Ort und Stelle bleiben.

Am Abend steckte Lukas den alten Schlüsselbund in einen transparenten Beutel. Vier Schlüssel waren beschriftet. Einer trug nur ein Stück verblichenes blaues Band.

„Das war die Farbe seiner Werkbank“, sagte Lukas.

Eva notierte den Satz, ohne daraus eine Gewissheit zu machen.

Am nächsten Morgen würden sie die Werkstatt betreten. Nicht als Kinder, Ehefrau oder Schwiegertochter, die Erinnerungen verteilten.

Sondern als Menschen, die endlich festhielten, was Rolf Keller zurückgelassen hatte und was vielleicht nie ihm gehört hatte.