Kapitel 104: Die falsche Kategorie

Eva erkannte die falsche Kategorie an einer Abkürzung.

Die neutrale Archivarin zeigte die äußeren Registerblätter der gesicherten Kartons. Eva durfte nur die freigegebenen Verzeichnisse sehen, nicht die geschützten Inhalte. Neben mehreren Positionen aus dem Jahr 1999 stand „Lfg.“ für Lieferant.

Eine Zeile lautete:

„Lfg. Brandt / Beteiligungsabrechnung / Nachtrag“.

Marlene Brandt war keine Lieferantin gewesen.

„Vielleicht geht es um ein Unternehmen mit diesem Namen“, sagte Helenes Anwältin.

Eva bat nicht um eine sofortige Schlussfolgerung. Sie verglich die Nummer mit alten Firmenübersichten, die öffentlich oder bereits im Verfahren freigegeben waren. Dort wurde dieselbe Aktenfolge im Jahr 2000 unter „Gesellschafterangelegenheiten“ geführt.

Die Kategorie hatte sich später geändert.

Das konnte bei einer Archivmigration geschehen. Es konnte auch absichtlich geschehen. Das Register allein zeigte nur, dass Beteiligungsunterlagen in einer Lieferantenserie gelandet waren, die kürzer aufbewahrt wurde.

„Wer durfte Kategorien ändern?“, fragte die Archivarin.

Der Firmenvertreter nannte drei Rollen: Rechtsabteilung, Geschäftsführung und Archivleitung. Die historischen Berechtigungen waren unvollständig.

Eva blieb bei dem, was sichtbar war.

Die Lieferantenrichtlinie erlaubte eine frühere Vernichtung.

Gesellschafterunterlagen unterlagen einer längeren, teilweise dauerhaften Aufbewahrung.

Der Wechsel hatte also eine konkrete Folge, unabhängig vom Motiv.

Die Änderungsübersicht enthielt ein Migrationsdatum von vor elf Jahren. Damals waren Papierregister in ein digitales Archiv übertragen worden. Der Export zeigte einen Sammellauf mit mehreren tausend Positionen. Eva konnte nicht erkennen, ob die Brandt-Zeile einzeln oder zusammen mit einer ganzen Serie umgestellt worden war.

Sie bat um den Regeltext des Sammellaufs. Dort stand, dass die neue Kategorie aus dem führenden Kürzel übernommen wurde. Wenn jemand zuvor „Lfg.“ vor die Zeile gesetzt hatte, konnte das System den Fehler vervielfältigen, ohne ihn zu erfinden.

Die Archivarin ordnete den betroffenen Karton einer Sonderprüfung zu. Helene widersprach und erklärte, „Beteiligungsabrechnung“ könne die Beteiligung eines Nachunternehmers an einem Bauprojekt meinen.

Dann wurde das erste Deckblatt unter kontrollierten Bedingungen sichtbar gemacht.

Es trug das alte Logo „Keller & Brandt“ und die Überschrift „Gesellschafterkreis nach Todesfall“.

Die restlichen Seiten blieben verdeckt, bis die Zugriffsrechte geklärt waren.

Eva spürte, wie sich in ihr etwas entspannte. Nicht weil A-3 gefunden war. Weil eine Kategorie, die wie Verwaltung wirkte, ihre Wirkung nicht länger verstecken konnte.

Nora fragte, ob sie die Überschrift fotografieren dürfe.

Die Antwort war nein. Sie erhielt später eine beglaubigte Kopie des freigegebenen Ausschnitts.

Ein zweiter Karton enthielt alte Stiftungsunterlagen. Auch er war unter Lieferanten geführt, obwohl die Positionen Begriffe wie „Begünstigte“, „Treuhand“ und „Ertragszuweisung“ enthielten.

Eva legte keine Theorie darüber vor, wer beide Kartons umsortiert hatte. Sie erstellte eine Tabelle:

ursprüngliche Kategorie,

spätere Kategorie,

Aufbewahrungsfolge,

Freigaberolle,

noch fehlende Person.

Jana nahm die Tabelle als Arbeitshilfe, nicht als Sachverständigengutachten. Eva war Lohnsachbearbeiterin. Ihre Fähigkeit, Klassifikationen zu lesen, machte sie nicht zur forensischen Archivexpertin.

Ein externer Sachverständiger bestätigte zunächst nur die praktische Wirkung: Eine Lieferantenkennzeichnung führte in diesem System zu einer kürzeren Frist. Wer das Kürzel gesetzt hatte und ob die Wirkung beabsichtigt war, blieb Teil der Prüfung.

Lukas wurde um eine Erklärung gebeten. Er sagte, die Migration sei Jahre vor seiner Verantwortung für den Betrieb erfolgt. Er habe nur aktuelle Bauakten geprüft, nie historische Gesellschaftsakten.

Helene erklärte schriftlich, die Sortierung sei von externen Dienstleistern vorgenommen worden.

Die Archivarin forderte die Dienstleistungsverträge und Änderungsprotokolle an. In der ersten Antwort fand sich kein Auftrag, Gesellschafterunterlagen als Lieferantenbelege zu behandeln.

Am Abend rief Daniel an, diesmal über seinen Anwalt. Er sagte, Eva solle nach dem Wort „Nachtrag“ suchen.

„Warum?“, fragte Jana.

„Weil A-3 als Nachtrag geführt wurde.“

„Woher wissen Sie das?“

Daniel antwortete nicht sofort. Dann sagte er, er habe vor Jahren ein Register gesehen.

Eva hörte die Zusammenfassung und dachte an den Familiencomputer, die falsche Signatur und die Jahre, in denen Daniel jede Information als zufällige Erinnerung dargestellt hatte.

Sein Hinweis passte.

Er erklärte sich nicht.

Die Sichtung endete mit sieben Kartons in der langfristigen Sicherung. Keiner durfte vernichtet werden. Drei enthielten nach der äußeren Prüfung eindeutig gesellschafts- oder treuhandbezogene Unterlagen.

Die falsche Kategorie hatte A-3 noch nicht hervorgebracht.

Aber sie hatte fast ermöglicht, dass niemand mehr danach suchen konnte.