Die Liste war vollständig, bevor Eva sie las.
Sie enthielt jeden geöffneten Karton, jede entnommene Mappe und jede Seite, die wegen fehlender Berechtigung wieder versiegelt worden war. Zwei unabhängige Personen hatten die Nummern geprüft.
A-3 stand nicht darauf.
Nora saß Eva gegenüber und hielt die beglaubigte Übersicht mit beiden Händen.
„Dann hat Daniel uns wieder bewegt.“
„Die Sicherung war trotzdem notwendig.“
„Das macht seine Aussage nicht wahr.“
In den sieben langfristig gesicherten Kartons lagen Gesellschafterprotokolle, Stiftungsabrechnungen und alte Entnahmelisten. Sie bestätigten, dass Unterlagen falsch klassifiziert worden waren. Sie enthielten kein vollständiges Original der Anlage.
Eine Mappe trug den Titel „Nachtrag A“.
Darin lag nur ein abgerissener Mappendeckbogen.
Auf dem oberen Rand stand „Anlage A-3“. Darunter waren zwei Heftlöcher und eine unregelmäßige Papierkante. Der Mappendeckbogen war ein Trennblatt des Archivs, keine Seite der Urkunde selbst. Die eingehefteten Blätter waren nicht mit der Zeit zerfallen. Sie waren von ihm abgetrennt worden.
Die Archivarin beschrieb den Zustand, ohne Zeitpunkt oder Person zu bestimmen.
Nora durfte die freigegebene Vorderseite sehen. Rechts oben befand sich eine handschriftliche Zahl: „4“.
Hilde hatte Rolf Kellers Handschrift auf anderen privaten Notizen erkannt. Ein unabhängiger Vergleich musste trotzdem erfolgen. Nora sagte nicht, die Vier sei von ihm.
Auf der Rückseite des Mappendeckbogens stand ein Kürzel für die Keller-Mitarbeiterstiftung und der Vermerk „separate Verwahrung“.
„KM-17?“, fragte Eva.
Die Zeichen waren teilweise abgerieben. Die Archivarin las nur „KM-1?“. Eine Ergänzung aus der Erwartung wäre unzulässig.
Tobias beantragte eine Materialprüfung und die Freigabe der zugehörigen Registerkarten. Das konnte Tage dauern. Der Mappendeckbogen blieb in neutraler Verwahrung.
Die Papierprüfung sollte nur Alter, Fasern, Tinte und Trennspuren untersuchen. Sie konnte nicht aus fehlenden Seiten einen Inhalt rekonstruieren. Auch eine Übereinstimmung mit Papier aus 1999 würde weder Begünstigung noch gültige Rechte allein beweisen.
Helene erklärte, der Fund beweise nur, dass eine Anlage einmal existiert habe. Das sei bereits aus dem Notariatsverzeichnis bekannt. Über ihren Inhalt oder eine heutige Berechtigung sage er nichts.
In diesem Punkt hatte sie recht.
Die Formulierung machte den fehlenden Inhalt nicht bedeutungslos.
Lukas sah den Mappendeckbogen in der gesicherten Bildfassung. Er erkannte die Zahl nicht, sagte aber, sein Vater habe bei mehrteiligen Verträgen häufig die Gesamtseitenzahl oben rechts auf das Trennblatt notiert.
„Dann hatte A-3 vier Seiten“, sagte Nora.
„Wenn die Zahl die Gesamtseitenzahl bezeichnet“, sagte Tobias.
Der Mappendeckbogen zählte nicht zu den vier Seiten. Alle vier Urkundenseiten fehlten. Ob erste und letzte Seite später auftauchten, wusste zu diesem Zeitpunkt niemand.
Auf einer Heftspur lag dunkler Staub, auf der anderen nicht. Die Sachverständige erklärte, das könne auf unterschiedliche Lagerung oder eine spätere Trennung hinweisen. Sie weigerte sich, daraus ein Jahr abzuleiten.
Jana fragte Daniel nach dem Fund.
Er bestätigte, dass das ihm bekannte A-3-Dokument vier Seiten umfasst habe. Er behauptete, eine vollständige Kopie sei vor sieben Jahren noch im Firmenarchiv gewesen.
„Und danach?“, fragte Jana.
Daniel sagte, Helene habe sie an sich genommen.
„Haben Sie das gesehen?“
„Sie sagte es.“
Wieder gab er Helenes Handlung als Erklärung für seine fehlende Beweiskette.
Eva bat darum, dass seine Aussage neben dem Mappendeckbogen vermerkt wurde, nicht darauf. Das Papier durfte nicht durch Daniels Erinnerung vollständiger erscheinen, als es war.
Die Fünf-Tage-Frage war beantwortet.
Eine gerichtliche Sicherung hatte verhindert, dass falsch kategorisierte Gesellschaftsunterlagen vernichtet wurden.
Auch Helene konnte nach diesem Tag nicht mehr behaupten, im Keller hätten ausschließlich gewöhnliche Lieferantenbelege gelegen. Der gesicherte Mappendeckbogen widersprach dieser Beschreibung, ohne bereits Noras Anspruch zu bestätigen.
Sie hatte A-3 nicht gefunden.
Stattdessen zeigte der abgerissene Mappendeckbogen, dass der Anhang einmal im Firmenbestand geführt und später von seinen vier Urkundenseiten getrennt worden war.
Die handschriftliche Vier verband den Fund möglicherweise mit Rolf. Die Stiftungsabkürzung verwies möglicherweise auf einen zweiten Verwahrweg.
Beides musste geprüft werden.
Nora legte die Übersicht ab.
„Was haben wir jetzt, außer noch einer Hälfte?“
Eva zählte nicht die Hoffnung, sondern die Belege.
Ein originaler Mappendeckbogen.
Eine falsche Archivkategorie.
Eine dokumentierte Sicherung.
Eine fehlende Rückgabe.
Eine noch ungeklärte Materialspur.
Und Daniels Aussage, die genau dort ungenau wurde, wo seine eigene Kopie beginnen musste.
A-3 war nicht im Keller.
Aber sein Verschwinden hatte nun eine Kette, die älter war als Daniel.
