Kapitel 87: Kein Zugriff ohne Zeugen

Cassian kannte drei Wege, eine Sperre zu umgehen.

Er hätte die alte Notfallklausel seines Amtssiegels verwenden können. Er hätte den königlichen Sperrindex während der nächtlichen Sicherung spiegeln lassen können. Oder er hätte Mara gebeten, den achten Ring an die leere Namenszeile zu legen.

Keiner dieser Wege schuf die fehlende Zustimmung.

Der erste hätte Cassians eigene Zuständigkeit überdehnt. Der zweite hätte sämtliche geschützten Fälle kopiert, nicht nur Elias. Der dritte hätte Mara erneut zur Lösung eines Verfahrens gemacht, das der Staat gegen seine Familie eingerichtet hatte.

Er beantragte stattdessen zwei unabhängige Zeugen.

Die Ratsprüferin blieb. Als zweiter Zeuge kam ein pensionierter Grenznotar aus Veyras Unterstadt, ausgewählt aus einer öffentlichen Liste. Er hatte nie für die Akademie, Severin oder die Familie Dorn gearbeitet.

Severins Büro widersprach. Die laufende Sicherheit dürfe nicht von einem Pensionär geprüft werden.

Der Notar las die Begründung. „Ich soll nicht den Kronenwall beurteilen. Ich soll bezeugen, was in einer Akte steht.“

Die Archivordnung gab ihm recht.

Vor der Öffnung las der Notar jede Rolle laut vor. Cassian war Antragsteller und Familienangehöriger, nicht unabhängiger Zeuge. Die Ratsprüferin und der Notar bestätigten Inhalt und Reihenfolge. Der Archivar bediente nur das System.

Yara nahm nicht an der Öffnung teil. Ihre bisherige Dokumentation blieb außerhalb versiegelt. Cassian saß den beiden Zeugen gegenüber und legte sein Amtssiegel auf den Tisch, ohne es als Hauptschlüssel einzusetzen.

Der Sperrindex verlangte zunächst den Namen des Betroffenen.

„Elias Dorn“, sagte Cassian.

Das Register antwortete: Name nicht vorhanden.

Die Ratsprüferin legte das Verfahrensblatt mit Subjekt E.D. ein. Der Notar bestätigte Alter, Resonanz und Fallnummer. Erst die Kombination öffnete die Tonspur.

Eine junge Stimme sagte: „Ich unterschreibe keinen dauerhaften Anschluss.“

Cassian schloss die Augen nicht.

Elias sprach weiter. Er war bereit, einen begrenzten Grenzdienst zu prüfen. Er verlangte Dauer, Rückkehrrecht und eine unabhängige Person, die den Abschluss bestätigte. Eine zweite Stimme erklärte, diese Fragen könnten nach dem Ritus geklärt werden.

„Nein“, sagte Elias. „Vorher.“

Die Aufnahme endete.

Ein Tonprüfer bestätigte, dass die Datei nicht natürlich auslief. Ein königliches Sperrzeichen setzte den Endpunkt. Ob danach weitere Worte gesprochen worden waren, ließ sich nicht rekonstruieren. Die Ablehnung vor dem Schnitt blieb hörbar.

Es gab keine Zustimmung.

Die nächste Datei war ein Formular. Im Feld für Elias’ Unterschrift lag nur ein Prüfzeichen, das bestätigte, dass eine Unterschrift „nachgereicht oder ersetzt“ werden könne. Cassians Aussage als jugendlicher Haushaltszeuge war später darunter gesetzt worden.

„Haben Sie damals gehört, was Ihr Bruder sagte?“, fragte der Notar.

„Ich weiß es nicht.“

„Haben Sie selbst für ihn zugestimmt?“

„Nein. Und als Siebzehnjähriger hätte ich das nicht wirksam tun können.“

Die Ratsprüferin hielt fest, dass Familieninformation und Zustimmung des Betroffenen nicht dasselbe waren. Sie hielt auch fest, dass die Aufnahme unvollständig sein konnte. Vielleicht gab es eine spätere Zustimmung in einer anderen Datei. Der bisherige Bestand enthielt keine.

Die Anlagenliste führte Eignungsmessung, Familienbestätigung und jährliche Lastprüfung auf. Keine Position trug Elias’ Unterschrift. Eine angeblich spätere Zustimmung war auch nicht als fehlende Anlage vermerkt.

Cassian verlangte nicht, dass die Zeugen Elias sofort zum Opfer erklärten. Er verlangte eine beglaubigte Feststellung:

Im geöffneten Fall liegt keine von E.D. unterzeichnete freiwillige Erklärung vor. Die vorhandene Tonspur enthält eine ausdrückliche Ablehnung eines dauerhaften Anschlusses ohne vorherige Bedingungen.

Beide unterschrieben.

Erst danach erhielt Yara eine Kopie. Mara bekam eine Zusammenfassung, weil die Akte die allgemeine Löschpraxis und ihre Kandidatenstellung betraf. Cassian gab ihr nicht die private Tonspur seines Bruders.

Mara akzeptierte die Grenze. Sie fragte nur, ob die Stimme zugestimmt hatte. Cassian antwortete: „Im zugänglichen Teil nein. Er verlangt Bedingungen und lehnt den dauerhaften Anschluss ohne sie ab.“

„Möchten Sie, dass Elias sie hört?“, fragte Mara.

„Das entscheidet Elias.“

Der dritte Schlüssel konnte die Verbindung zum Unterarchiv vielleicht kurz öffnen. Sie würden ihn nicht ohne Anfrage benutzen.

Am Nachmittag stellte Cassian einen Antrag auf Aussetzung aller laufenden Langzeitbindungen, bis echte Zustimmungen geprüft waren. Er legte die Sorel-Nachträge, Miras Erklärung und Elias’ Akte bei.

Severins Antwort bestand aus einem Satz:

Ein historischer Einzelfall berührt die diesjährige Notwendigkeit nicht.

Cassian las ihn zweimal.

Ein Einzelfall konnte historisch sein. Das Verfahren stand jedoch noch in den heutigen Formularen. Cassian fügte das aktuelle Feld „Bestätigung nachzureichen“ als weiteren Anhang bei.

Dann fand er unter der Ablehnung einen zweiten Vermerk.

Seine Berechtigung für sämtliche Namensfälle werde überprüft.

Der Zugang, den er nicht heimlich benutzt hatte, sollte ihm nun gerade deshalb genommen werden.