Lukas brachte den Vorschlag nicht zu Nora nach Hause.
Er reichte ihn über den unabhängigen Beobachter ein.
Die umstrittenen fünfunddreißig Prozent sollten bis zu einer gerichtlichen oder vertraglich beaufsichtigten Bestätigung in eine unabhängige Treuhandstruktur überführt werden. Die Struktur würde keine endgültige Eigentümerin erklären. Sie sollte Stimmen, Erträge und Informationen verwalten, ohne Helene oder Nora alleinige Verfügung zu geben.
Die eingefrorenen Stimmen sollten nur bei zwingenden Erhaltungsmaßnahmen nach einem vorher festgelegten Verfahren berücksichtigt werden. Über Verkauf, Satzungsänderung oder endgültige Rechte durfte der Beirat nicht entscheiden. Seine Aufgabe war Bewahren, nicht Ersetzen des Gerichts.
Der Beirat sollte aus fünf Personen bestehen.
Eine unabhängige Gesellschaftsrechtlerin.
Ein Restrukturierungsexperte.
Eine Vertretung der Beschäftigten.
Je eine begrenzte Verfahrensvertretung für die bestehende und die beanspruchte Rechtsposition.
Keine Seite hätte eine Mehrheit.
Alle Mitglieder mussten Vergütung, frühere Mandate und mögliche Beziehungen offenlegen. Die Beschäftigtenvertretung wurde vom Betriebsrat benannt, nicht von Lukas. Sitzungen sollten protokolliert und Entscheidungen mit Begründung an die Verfahrensparteien berichtet werden.
„Warum kommt das von Lukas?“, fragte Nora.
Tobias blätterte zum letzten Abschnitt. „Weil die Banken eine stabile Zwischenstruktur wollen und er seine verbleibende Rolle im Unternehmen sichern möchte.“
Ein nützliches Motiv musste nicht edel sein.
Lukas erklärte in der Sitzung, er habe verstanden, dass Helene die eingefrorenen Stimmen nicht zurückbekommen würde, nur weil der Betrieb Zeit brauchte. Gleichzeitig könne Nora sie vor endgültiger Klärung nicht ausüben.
„Der Vorschlag schützt nicht Ihren Anspruch“, sagte Nora. „Er verwaltet ihn.“
„Ja.“
„Und wenn das Gericht gegen mich entscheidet?“
„Dann folgt die Struktur der Entscheidung.“
„Wenn es für mich entscheidet?“
„Dann entscheiden Sie innerhalb der bestätigten Rechte.“
Nora suchte nach der Stelle, an der sie durch Zustimmung auf spätere Ansprüche verzichtete.
Es gab keine ausdrückliche.
Tobias fand trotzdem drei gefährliche Formulierungen. Eine nannte die Struktur „abschließende Sicherung“. Eine erlaubte dem Beirat, Erträge dauerhaft zur Unternehmensstabilisierung zu verwenden. Eine beschränkte Auskunftsrechte zu weit.
Lukas akzeptierte Änderungen.
Abschließend wurde vorläufig.
Dauerhaft wurde befristet und rückzahlbar.
Die Auskunft richtete sich nach den laufenden Verfahren und Datenschutzregeln.
Der Beschäftigtenvertreter verlangte ein Vetorecht, wenn Gelder aus der Treuhand zur Deckung von Löhnen oder Rentenbeiträgen verwendet werden sollten.
Nora unterstützte die Forderung.
„Dann kann das Geld gar nicht arbeiten“, sagte Helene, die über ihre Anwältin teilnahm.
„Es soll nicht verdeckt arbeiten“, antwortete der Vertreter.
Die Treuhand durfte notwendige Unternehmensmaßnahmen unterstützen, aber nur mit dokumentiertem Zweck, Rückzahlungsplan und unabhängiger Freigabe. Sie durfte keine alten Lücken still ausgleichen und dadurch die Beweisführung zerstören.
Für Notfälle galt eine kurze Ausnahme. Claasen konnte eine Zahlung beantragen, wenn unmittelbarer Schaden drohte. Zwei unabhängige Personen mussten zustimmen, und der Vorgang wurde innerhalb von zwei Werktagen überprüft. Weder Nora noch Helene konnten allein Notfall erklären.
Nora erhielt keinen persönlichen Vorschuss.
Helene erhielt keine Stimme zurück.
Lukas erhielt keine Kontrolle über den Beirat.
Claasen blieb für den Alltag verantwortlich.
Der Vorschlag war langweilig genug, um glaubwürdig zu sein.
Ein Reporter fragte Lukas, ob er damit die Firma an Nora übergebe.
„Nein“, sagte er. „Ich unterstütze eine Zwischenstruktur, bis entschieden ist, wem welche Rechte zustehen.“
„Stellen Sie sich gegen Ihre Mutter?“
„Ich stelle mich für überprüfbare Regeln.“
Nora hörte den Satz und wartete auf die nächste Handlung.
Am Abend stimmte sie dem überarbeiteten Modell als Übergang zu. Ihre Zustimmung galt nicht als Wahl zwischen Übernahme, Verkauf oder fortgesetzter Treuhand nach A-3. Sie gab keinen Anspruch und keine Einwendung auf.
Auch ihre Teilnahme im Beirat blieb indirekt. Eine unabhängige Vertreterin brachte Noras Verfahrensposition ein. Nora selbst sollte nicht vor Abschluss der Rechteprüfung wie eine bestätigte Großgesellschafterin handeln.
Tobias ließ diese Grenze dreimal in den Vertrag schreiben.
„Misstrauen Sie Lukas so sehr?“, fragte Nora.
„Ich misstraue Sätzen, die in fünf Jahren kürzer zitiert werden.“
Die Treuhandvereinbarung wurde von allen vorläufigen Beteiligten und dem Beobachter unterzeichnet. Helene legte Widerspruch ein, konnte die Einrichtung wegen der eingefrorenen Stimmen aber nicht allein verhindern.
Nora erhielt keinen Schlüssel und kein Siegel.
Sie erhielt einen Berichtstermin.
Das genügte für einen Übergang.
Lukas hatte eine brauchbare Struktur vorgeschlagen.
Das machte ihn nicht zum Retter der Frau, deren Rechte seine Familie verborgen hatte.
