Kapitel 138: Das Parkhaus

Nora wartete nicht im Parkhaus.

Jana hatte ihr ausdrücklich gesagt, dass sie weder hingehen noch Daniel anrufen sollte. Nora blieb mit Eva und Tobias in der Kanzlei. Jede Minute wurde länger, weil sie nichts tun durften, das die öffentliche Beobachtung gefährdete.

Später erklärte Jana ihnen den Ablauf anhand der Zeitstempel.

Daniel betrat das Parkhaus acht Minuten vor der genannten Zeit. Die versiegelte Hülle mit der Festplatte trug er in einer Stofftasche. Er ging auf Ebene drei zu einem Bereich neben dem Treppenhaus und wartete.

Die Ebene war öffentlich zugänglich und mit Hinweisen auf Videoüberwachung versehen. Die Ermittler stützten sich nicht allein auf die privaten Kameras des Betreibers. Zwei beobachteten aus Sichtweite und hielten Beginn, Personen und Gegenstände fest. Eine spätere Sicherung der Betreiberaufnahmen wurde gesondert beantragt.

Ein dunkler Wagen fuhr ein. Er war auf einen Fahrdienst zugelassen, der regelmäßig für Keller Wohnbau arbeitete. Der Fahrer blieb sitzen. Ein zweiter Mann stieg aus. Die Ermittler kannten ihn als früheren Kurier für die Geschäftsführung, hatten aber vor diesem Tag keinen Beleg, dass er in Helenes Auftrag handelte.

Der Mann trug eine graue Dokumententasche.

Daniel fragte, ob alle vier Seiten darin seien. Die Beobachter konnten die Worte hören, weil sie sich in öffentlicher Reichweite befanden. Der Kurier antwortete, Daniel bekomme die Unterlagen, sobald die Dateien geprüft seien.

„Das war nicht vereinbart“, sagte Daniel.

Der Kurier zeigte ihm auf einem Telefon ein Foto. Daniel beugte sich darüber. Später beschrieb er es als eine Aufnahme der ersten A-3-Seite. Die Seite entsprach dem bereits gesicherten Deckblatt. Eine mittlere Seite war nicht zu sehen.

Daniel öffnete seine Stofftasche.

Er nahm die Festplatte aus der versiegelten Hülle und gab sie dem Kurier.

In diesem Moment griff Jana ein.

Die Ermittler identifizierten sich und forderten beide Männer auf, die Gegenstände liegen zu lassen. Daniel gehorchte. Der Kurier steckte die Festplatte zunächst in seine Jacke, gab sie nach erneuter Aufforderung heraus. Sein Telefon und die graue Tasche wurden nicht pauschal durchsucht. Für die konkret sichtbaren Übergabegegenstände wurde die Sicherung dokumentiert; weitere Maßnahmen brauchten ihre eigene Rechtsgrundlage.

In der grauen Tasche lag keine vollständige A-3-Kopie.

Sie enthielt einen leeren Umschlag, einen Ausdruck des bereits bekannten Deckblatts und eine schriftliche Zusage: Nach erfolgreicher Prüfung der Zahlungsdatei werde „die vollständige historische Anlage“ über einen Anwalt zugänglich gemacht. Helenes Name stand nicht darunter. Das Schreiben trug jedoch das Aktenzeichen ihres Angebots.

Der Kurier sagte, er habe nur einen verschlossenen Auftrag erhalten. Er wisse nicht, welche Dokumente später folgen sollten. Ob Helene ihn persönlich angewiesen hatte, beantwortete er nur in Anwesenheit seines Anwalts.

Auf seinem Auftrag stand lediglich „Rücknahme Datenträger / Übergabebestätigung“. Als Kontakt war ein Assistenzkonto von Keller Wohnbau angegeben. Die Formulierung erwähnte A-3 nicht. Der Kurier konnte daher tatsächlich geglaubt haben, er hole Firmeneigentum zurück. Ob ihm das Gespräch mit Daniel etwas anderes gezeigt hatte, blieb Teil seiner späteren Aussage.

Daniel behauptete, er habe geglaubt, die graue Tasche enthalte die vier Seiten.

„Sie haben die Festplatte übergeben, nachdem er sagte, die Seiten kämen später“, sagte Jana.

Daniel antwortete nicht.

Nora hörte den Bericht, ohne Genugtuung zu empfinden. Sie hatte Daniel gewarnt. Eva hatte ihn gewarnt. Sein eigener Anwalt hatte ihn gewarnt. Trotzdem hatte er den Datenträger aus der neutralen Hülle genommen.

„Ist die Beweiskette zerstört?“, fragte Eva.

Noch nicht endgültig, sagte Jana. Die Hülle war bis zur Übergabe versiegelt gewesen. Die Festplatte war nur kurz beim Kurier und nach bisheriger Beobachtung nicht angeschlossen worden. Ein Sachverständiger würde Zustand und Anschlüsse dokumentieren. Der unkontrollierte Moment musste offen in jedem späteren Bericht stehen.

Die Ermittler befragten auch den Fahrer. Er hatte die Fahrt über ein Firmenkonto des Dienstleisters erhalten. Auftraggeber war ein Assistenzkonto von Keller Wohnbau. Wer die Buchung ausgelöst hatte, blieb zu prüfen.

Daniel wurde nicht an Ort und Stelle zum Gefangenen einer fertigen Geschichte erklärt. Jana nahm seine Personalien und seine erste Aussage auf. Über weitere Auflagen entschied nicht Nora und nicht Eva. Die Festplatte wurde in einer neuen Hülle mit genauer Uhrzeit versiegelt.

Helene bestritt noch am Abend, eine Beweisübergabe veranlasst zu haben. Ihr Anwalt bestätigte nur, dass Gespräche über eine freiwillige Dokumentenklärung geführt worden seien. Der Kurier habe keine Vollmacht für einen Tausch gehabt.

Nora sah auf ihre Erklärung mit der Uhrzeit. Sie bewies nicht Helenes Auftrag. Sie bewies nur, dass Daniel nicht in Noras Namen gehandelt hatte.

Im Parkhaus waren keine fehlenden A-3-Seiten aufgetaucht.

Es war nur sichtbar geworden, wie wenig Daniel brauchte, um eine angekündigte Wahrheit wieder gegen eine andere einzusetzen.