Kapitel 135: Evas Warnung

Eva zeichnete keinen Kreis um Daniel.

Sie zeichnete zwei Pfeile.

Auf der einen Seite stand „Zahlungsdatei“. Auf der anderen „A-3, Seiten 2 und 3?“. Dazwischen schrieb sie nicht Tausch, sondern Verlust der Herkunft.

Daniel saß ihr gegenüber in der Kanzlei seines Anwalts. Tobias begleitete Eva als ihr Anwalt; Daniels Anwalt saß neben seinem Mandanten. Nora nahm per Video teil. Jede Seite wusste, dass eine Zusammenfassung an Jana ging.

„Wenn Helene wirklich die vollständige Urkunde hat, müssen wir sie sichern“, sagte Daniel.

„Ja“, sagte Eva. „Aber nicht indem du ihr etwas gibst, dessen einzige Version du angeblich besitzt.“

„Ich würde eine Kopie machen.“

„Dann wissen wir später nicht, was auf deinem Datenträger war, bevor du ihn kopiert hast. Und wir wissen nicht, ob ihre Seiten vollständig, verändert oder nur neu ausgedruckt sind.“

Daniel sagte, Papier könne sofort fotografiert werden. Eva fragte, wer den Umschlag öffnete, wer die Blätter zuerst berührte und wie der Zeitpunkt dokumentiert würde. Wenn eine Seite später behauptete, die andere habe etwas ausgetauscht, gäbe es keine neutrale Kette.

„Du denkst immer an den schlimmsten Fall.“

„Ich denke an den Fall, in dem eine wahre Seite durch einen schlechten Weg angreifbar wird.“

Nora unterstützte sie. A-3 war nicht nur Inhalt. Fundort, Zustand, Heftspuren und Übergabe gehörten zum Beweis. Nach dem Bilderrahmen hatten sie gerade deshalb Restauratorin, Protokoll und getrennte Hüllen benutzt.

Sie erklärte außerdem, dass sie keinen Preis für die eigenen möglichen Rechte akzeptierte. Wenn Helene A-3 besaß, war dessen Herausgabe keine Gnade an Nora. Und wenn Daniels Zahlungsdatei Helenes Handlungen zeigte, durfte sie nicht verschwinden, nur damit Nora zwei Seiten erhielt.

„Du willst uns zwingen, eine Wahrheit gegen die andere zu wählen“, sagte Nora.

„Ich will beide bekommen.“

„Dann gib beide in denselben neutralen Weg.“

Daniel rieb sich über die Stirn. „Dann soll Jana das Parkhaus überwachen.“

„Welches Parkhaus?“, fragte Tobias.

Daniel schwieg.

Er erklärte schließlich, Helene habe früher Unterlagen in einem Parkhaus nahe der alten Firmenzentrale übergeben lassen. Es gebe noch keinen vereinbarten Ort. Er habe nur eine Möglichkeit genannt.

Eva hörte die kleine Verschiebung: erst ein konkretes Wort, dann eine allgemeine Erinnerung.

Tobias verlangte, dass Daniel jede direkte Kontaktaufnahme offenlegte. Daniel zeigte sein Telefon. Der gelöschte Entwurf war nicht versandt worden. Es gab keine neue Nachricht von Helene.

„Ich stimme zu“, sagte Daniel. „Keine private Übergabe.“

Eva glaubte nicht an den Satz. Sie musste ihm auch nicht glauben. Sie wollte Bedingungen, die nicht von seinem guten Willen abhingen.

Die mögliche Zahlungsdatei sollte sofort identifiziert und, falls sie existierte, neutral gespiegelt werden. Daniel müsse alle Speicherorte nennen. Helenes Angebot solle über die Ermittler beantwortet werden: freiwillige Herausgabe oder gesetzlicher Weg, kein Handel.

Jana schlug vor, dass ein möglicher Vorzeigetermin nur unter behördlich abgestimmten Bedingungen stattfinden dürfe. Helene müsste die Seiten vorher nicht aus der Hand geben, aber Ort, Teilnehmer und Gegenstände benennen. Daniel dürfte keinen Datenträger mitbringen. Eine Sichtung wäre dokumentiert, ohne dass die Echtheit schon bestätigt würde.

Helenes Anwalt lehnte noch am selben Nachmittag ab. Eine „polizeiliche Inszenierung“ sei nicht Teil des Angebots. Damit wurde klarer, dass es nicht nur um eine schonende freiwillige Übergabe ging.

Daniel erklärte, die alte Sicherung könne sich unter seinen privaten Sachen befinden, die während seines Verschwindens bei einer neutralen Verwahrstelle gelagert worden waren. Die Verwahrstelle schickte das Bestandsverzeichnis. Darin standen Kleidungsstücke, zwei Notizbücher, Schlüssel und „externe Festplatte, privat, ungeprüft“. Sie war damals nicht als Beweismittel eingestuft worden, weil Daniel sie als leeren Altbestand bezeichnet hatte und der Sicherungsbeschluss andere Geräte betraf.

„Ist das die Sicherung?“, fragte Jana später telefonisch.

Daniel sagte, er müsse sie sehen.

Eva wollte, dass die Festplatte bis dahin unangetastet blieb. Daniels Anwalt vereinbarte für den nächsten Morgen eine gemeinsame Sichtung bei der Verwahrstelle mit einem technischen Sachverständigen. Daniel stimmte ausdrücklich zu.

Dann bat er um ein Gespräch mit Helene allein.

„Nur um sie zur Herausgabe zu bewegen“, sagte er.

„Nein“, antwortete Eva.

„Du entscheidest das nicht.“

„Über dein Treffen nicht. Über meine Zustimmung schon. Du gehst nicht in meinem Namen und handelst nicht mit Beweisen, die mich betreffen.“

Nora sagte denselben Satz für A-3.

Daniel versprach, niemanden zu treffen. Er wirkte gekränkt, als hätten die beiden Frauen ihm eine letzte gute Tat verweigert.

Daniels Anwalt ließ ihn die vereinbarten Bedingungen schriftlich bestätigen. Das Dokument war keine Garantie, dass Daniel sich daran hielt. Es nahm ihm nur die spätere Möglichkeit zu behaupten, er habe die Grenze missverstanden.

Eva sah nicht nach der guten Tat. Sie sah auf die Pfeile.

Eine private Übergabe konnte zwei Beweise in zwei Behauptungen verwandeln.

Daniel sagte, er habe verstanden.

Zum ersten Mal verließ Eva ein solches Gespräch, ohne darauf zu bauen, dass sein Verständnis die Nacht überstand.