Kapitel 123: Der Schutz der Löhne

Eva begann mit den Terminen, nicht mit den Schuldigen.

Am siebenundzwanzigsten mussten die Nettolöhne angewiesen werden. Zwei Tage später waren Sozialversicherungsbeiträge fällig. Die Pensionskasse erwartete ihre monatliche Zahlung zu Beginn des Folgemonats. Welche alten Beteiligungsrechte Nora besaß, änderte keine dieser Fristen.

Der unabhängige Wirtschaftsprüfer hatte bestätigt, dass auf dem allgemeinen Geschäftskonto genügend Geld für die nächste Lohnrunde lag. Er konnte aber nicht garantieren, dass es dort blieb. Helene war weiterhin allein zeichnungsberechtigt für mehrere Überträge zwischen Projekt- und Geschäftskonten.

„Dann sperren wir Helenes Zugriff“, sagte Daniel.

Eva sah ihn über den Tisch hinweg an. „Wir sperren gar nichts. Dafür haben wir weder Beschluss noch Mandat.“

Sie legte einen begrenzten Vorschlag vor. Keller Wohnbau sollte für drei Monate ein geschütztes Lohn- und Abgabenkonto führen. Darauf würden nur die nach einer bestätigten Lohnliste erforderlichen Mittel übertragen. Auszahlungen sollten ausschließlich an Beschäftigte, Sozialversicherungsträger und die vereinbarte Pensionsversorgung gehen. Jede andere Verfügung brauchte die Zustimmung eines unabhängigen Verwalters.

„Tobias?“, fragte Lukas.

„Nein“, sagte Eva.

Tobias vertrat Eva und Nora in mehreren laufenden Auseinandersetzungen und koordinierte ihre Sicherungsanträge. Daniels eigener Anwalt war aus demselben Grund ebenfalls ausgeschlossen. Selbst bei korrekter Arbeit würde die Rolle einer beteiligten Kanzlei jeden Lohnlauf in den Familienstreit ziehen.

Eva schlug eine Treuhandgesellschaft vor, die keine Geschäftsbeziehung zu Keller Wohnbau, Nora oder Daniel hatte. Die Gesellschaft sollte keine Bauentscheidungen treffen und keine allgemeinen Rechnungen freigeben. Ihre Aufgabe war nur, die zweckgebundenen Mittel gegen Abzug zu sichern und die festgelegten Empfänger zu prüfen.

„Und wer kontrolliert Ihre Zahlen?“, fragte Helenes Anwalt.

„Nicht ich.“

Eva hatte ihre Aufstellung aus den freigegebenen Unterlagen erstellt. Vor jeder Übertragung musste die interne Lohnbuchhaltung von Keller Wohnbau die Summen liefern, der Wirtschaftsprüfer sie stichprobenartig bestätigen und der unabhängige Verwalter die Auszahlung freigeben. Eva wollte weder Zugangsdaten noch Zeichnungsrecht.

Diese Distanz kostete sie Überwindung. Sie wusste, wo in einer Lohnliste Fehler verschwinden konnten. Ein Teil von ihr wollte jede Zeile selbst sehen. Aber aus Fachwissen entstand kein Recht auf fremde Personaldaten.

Bei den Pensionszusagen war die Lage schwieriger. Ein Teil der laufenden Beiträge ging an einen externen Versorgungsträger. Ein anderer Teil wurde über betriebliche Rückstellungen abgebildet, die nicht einfach auf ein Sonderkonto verschoben werden konnten. Eva änderte ihren Vorschlag: Die laufenden Zahlungen sollten gesichert werden; die Rückstellungen sollte ein Aktuar prüfen. Niemand durfte den Beschäftigten versprechen, das gesamte Pensionsrisiko sei damit gelöst.

Nora las die überarbeitete Fassung. „Ist das genug?“

„Für drei Monate und die genannten Zahlungen vielleicht.“

„Vielleicht?“

„Wenn die Zahlen stimmen und die Banken die Übertragung erlauben.“

Die Banken verlangten eine Rangbestätigung. Projektmittel durften nicht gegen Kreditbedingungen zweckentfremdet werden. Der Wirtschaftsprüfer trennte deshalb vorhandene Betriebsmittel von noch nicht abgerufenen Baukrediten. Erstere reichten für die nächste Runde und einen Teil der Folgeverpflichtungen. Für den Rest brauchte Keller Wohnbau eine Vereinbarung mit seinen Kapitalgebern.

Für die Auswahl des Verwalters setzte Eva drei Ausschlussregeln in den Entwurf. Keine Kanzlei durfte beteiligt sein, die in den vergangenen fünf Jahren Keller Wohnbau, Helene, Daniel oder Nora beraten hatte. Niemand durfte erfolgsabhängig bezahlt werden. Und der Auftrag musste automatisch enden, wenn Gesellschafter und Banken keine Verlängerung beschlossen.

Lukas schlug eine Gesellschaft vor, die früher einen Lieferanten betreut hatte. Sie fiel wegen eines möglichen Interessenkonflikts aus. Helenes Anwalt nannte die Hausbank selbst. Eva lehnte auch das ab: Die Bank kontrollierte schon Kreditbedingungen und sollte nicht zugleich jede Lohnzahlung verwalten. Am Ende blieben drei Kandidaten, deren Vergütung als fester Monatsbetrag angegeben war.

Der Wirtschaftsprüfer ergänzte eine Notfallregel. Falls eine technische Störung die Auszahlung verzögerte, durfte der Verwalter anhand der zuletzt bestätigten Liste eine vorläufige Freigabe erteilen. Jede Abweichung musste am nächsten Werktag dokumentiert werden. So konnte Kontrolle nicht selbst zum Vorwand für ausbleibende Löhne werden.

Helene nannte den Vorschlag eine „kalte Entmachtung durch Lohnbuchhaltung“.

Eva antwortete schriftlich. Die Geschäftsführung behielt alle operativen Entscheidungen. Sie verlor nur die Möglichkeit, bereits zugewiesene Lohn- und Beitragsmittel ohne zweite Freigabe anders zu verwenden.

Am Abend rief eine Vertreterin der Beschäftigten an. Sie wollte wissen, ob Eva garantieren könne, dass niemand seinen Lohn verliere.

„Nein“, sagte Eva. „Ich kann Ihnen sagen, welche Mittel bestätigt sind und welcher Schutz vorgeschlagen ist. Eine Garantie gebe ich nicht für ein Konto, das ich nicht führe.“

Die Frau war enttäuscht, bedankte sich aber.

Eva setzte den Hörer ab und betrachtete die vier Fälligkeitsspalten. Ihr Vorschlag heilte keine Firma. Er entschied keine Beteiligung und keine Schuld.

Er zog nur eine Linie um Geld, das nie als Waffe im Streit der Kellers gedacht gewesen war.