Kapitel 55: Die absichtliche Ziffer

Die richtige Adresse war nicht 74.

Eva erkannte es an einer Kontonummer.

Auf Daniels Speicherkarte befand sich die gescannte Zahlungstabelle mit dem Vermerk B-Treuhand. Mehrere Ziffern waren schlecht lesbar. In der letzten Spalte stand ein historisches Konto, dessen Endung Tobias über alte Bankunterlagen bestätigen ließ:

…7409.

Daniel hatte die vier Endziffern in eine Adresse zerlegt.

Billstraße 74, Haus 9.

„Kein Zahlendreher“, sagte Eva.

Nora legte den Zettel neben die Tabelle. „Warum nicht einfach die Kontonummer aufschreiben?“

„Weil er nicht wollte, dass jeder sofort erkennt, wonach gesucht werden soll.“

„Oder weil er ein Spiel daraus macht.“

Beides konnte stimmen.

Die historische Bank existierte nicht mehr. Ihre Bestände waren nach mehreren Fusionen an ein anderes Institut gegangen. Tobias stellte eine konkrete Anfrage zum Nachlass- und Treuhandbezug. Nora musste ihre Erbenstellung nachweisen; Eva hatte kein eigenes Auskunftsrecht.

Eine erste Antwort bestätigte nur, dass das Konto mit der Endung 7409 im Jahr 1999 bestand und im Folgejahr geschlossen wurde.

Der Kontoinhaber wurde noch geprüft.

Die Bank bestätigte außerdem, dass 7409 kein gewöhnliches Privatgirokonto gewesen war. Es lief in einer damaligen Kategorie für verwaltete Fremdgelder. Wer verfügungsberechtigt war, blieb Gegenstand der Prüfung.

„Dann passt B-Treuhand“, sagte Nora.

„Es passt als Hinweis“, sagte Tobias. „Der Buchstabe kann auch etwas anderes bedeuten.“

Im gescannten Protokoll erschien dieselbe Endung neben einer Zahlung vom 22. November 1999. Buchungstext:

Beteiligungsausgleich M.B.

Betrag: 96.000 D-Mark.

„Das ist der Verkauf“, sagte Nora.

Tobias schüttelte den Kopf. „Der Buchungstext nennt einen Ausgleich. Er beweist nicht, wer zahlte, wer empfing oder welche Rechte damit übertragen wurden.“

„Sechsundneunzigtausend Mark für fünfunddreißig Prozent wären lächerlich.“

„Wir kennen den damaligen Unternehmenswert und die Vereinbarung nicht.“

Eva rechnete den Betrag nicht in einen heutigen Anspruch um. Dafür fehlten Zweck, Gegenleistung und Empfänger. Sie prüfte nur die Reihenfolge:

17. Oktober: Marlenes Tod.

8. November: Besprechung der Treuhandregelung.

22. November: Beteiligungsausgleich M.B.

Diese Daten widersprachen der Behauptung, alles sei vor dem Unfall abgeschlossen gewesen.

Nora ging zum Fenster. „Immer wenn eine Zahl endlich etwas sagt, erklären Sie, warum sie schweigt.“

„Ich erkläre, welche Frage sie beantwortet.“

Eva zeigte auf das Datum. Fünf Wochen nach Marlenes Tod. Zwei Wochen nach der notariellen Besprechung.

„Die Zahlung kam nicht vor dem Unfall“, sagte sie.

Das war belastbar.

Helene hatte behauptet, Marlene habe ihre Anteile vor ihrem Tod verkauft. Der erste bislang sichtbare Beteiligungsausgleich lag danach.

„Empfänger könnte Peter gewesen sein“, sagte Nora.

„Oder die Treuhand“, sagte Eva.

„Oder Helene zahlte an sich selbst.“

„Dafür haben wir keinen Beleg.“

Tobias bat die Bank um Auftraggeber, Empfänger, Zweckunterlagen und mögliche Kontonachfolger. Eine Antwort konnte dauern.

Helene erhielt über ihre Anwältin eine konkrete Frage zur Zahlung. Ihre Antwort kam am selben Tag:

Der Betrag habe der sozialen Absicherung der Familie Brandt gedient und keine fortbestehenden Gesellschaftsrechte begründet.

„Sie kennt die Zahlung“, sagte Nora.

„Oder ihre Anwältin hat sie anhand unserer Frage identifiziert“, sagte Tobias.

„Aber sie bestreitet nicht, dass sie nach dem Tod kam.“

Das tat Helene tatsächlich nicht.

Jana prüfte parallel, wer Nordhafen Service kontrollierte und warum die Gesellschaft Daniels Schließfach bezahlte. Eva und Nora fuhren nicht zur Billstraße 74. Die Adresse war kein Ort, sondern eine Chiffre.

Am Abend legte Eva den Zettel in Gedanken neben Daniels erste Nachricht:

Wenn ihr das lest, bin ich bereits weg.

Er hatte von Anfang an mit verkürzten Angaben gearbeitet. Genug Wahrheit, um eine Richtung zu setzen. Zu wenig, um seine eigene Rolle zu erklären.

Die Endziffern führten zu einer Zahlung, die nach Marlenes Tod als Beteiligungsausgleich verbucht worden war.

Ob sie einen Verkauf bewies, blieb offen.

Aber sie widerlegte Helenes zeitliche Geschichte.

Zum ersten Mal hatten sie keinen verschwundenen Satz, sondern Datum, Betrag und Helenes eigene Einordnung nebeneinander.

Nora schrieb nicht „Verkauf“ über die Tabellenzeile. Sie schrieb:

Zahlung nach dem Tod – Rechtsgrund offen.

Die Formulierung war weniger befriedigend. Dafür konnte Helene sie nicht mit einem einzigen Vertrag widerlegen.

Sie verlangte zuerst den belegten Rechtsgrund.

Nicht Helenes nachträgliche Erklärung.

Sondern den ursprünglichen Beleg.