Kapitel 191: Der lange Tisch

Der Tisch war für vierundzwanzig Personen gedeckt.

Nora hatte einen Platz, aber keine gewöhnliche Stimmkarte.

Vor ihr lag ein weißes Schild:

Vertretung der streitigen Beteiligungsposition – Teilnahme ohne Vorwegnahme der endgültigen Rechte.

Eva saß drei Plätze weiter im Bereich für Zeuginnen und Sachverständige. Ihr Schild nannte die Garantie- und Lohnkette. Es nannte sie nicht Finanzleiterin von Keller Wohnbau.

Die Gesellschafterversammlung fand unter unabhängiger Leitung statt. Claasen berichtete über den Betrieb. Der Treuhandbeirat berichtete über die eingefrorenen fünfunddreißig Prozent. Zwei externe Anteilseigner waren persönlich gekommen; weitere Stimmen wurden nach geprüften Vollmachten vertreten.

Alle Vollmachten waren vor Sitzungsbeginn kontrolliert worden. Stimmrechte, die mit der Streitposition verbunden sein konnten, lagen in einem gesonderten Verzeichnis und wurden nicht mitgezählt. Die Anwälte jeder Seite erhielten dieselbe Berechnungsgrundlage.

Helene saß am Kopfende.

Nicht weil sie die Sitzung leitete.

Weil ihr Platz nach der bisherigen Liste dort vorgesehen war.

Der unabhängige Versammlungsleiter begann mit den Grenzen.

Die eingefrorenen Stimmen wurden nicht Helene zugerechnet.

Sie wurden auch nicht Nora zugerechnet.

Der Treuhandbeirat durfte nur berichten.

Über Helenes operative Stellung konnten die verbleibenden stimmberechtigten Anteile nach Satzung entscheiden, soweit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren.

Noras Beteiligungsanspruch blieb offen.

Das erste Thema waren die Mitarbeitergelder.

Ein externer Anteilseigner fragte, ob die getrennten Konten die Liquidität gefährdeten. Claasen legte eine Prognose mit drei Szenarien vor. Keines versprach Sicherheit. Zwei zeigten, dass der Betrieb mit begrenzter Finanzierung fortgesetzt werden konnte, wenn keine strittigen Vermögenswerte heimlich verschoben wurden.

Claasen berichtete, dass die erste Prüfphase abgeschlossen und die nachzahlbaren Beiträge gesichert waren. Ein kleiner Rest befand sich noch in Zuordnung. Die getrennten Konten sollten während der Restrukturierung bestehen bleiben.

Der Betriebsratsvertreter verlangte, die Trennung nicht als freiwillige Geste der Geschäftsführung zu bezeichnen.

„Sie ist Teil der beaufsichtigten Vereinbarung“, sagte er.

Die Formulierung wurde ins Protokoll aufgenommen.

Dann kam Eva.

Sie erklärte die Reihenfolge der Datei.

Ursprünglicher Export ohne ihre Nummer.

Import bei Keller Wohnbau.

Ergänzung der externen Freigabespalte.

Bankfassung mit falscher Berufsrolle.

Dienstleisterdaten und Daniels Einräumung.

Sie nannte keine strafrechtliche Schlussfolgerung. Ihr schriftliches Entlastungsschreiben lag den stimmberechtigten Personen vor, soweit es für die Governancefrage relevant war.

Helene durfte Fragen stellen.

„Können Sie ausschließen, jemals mit Daniel über Firmenfinanzierung gesprochen zu haben?“

„Nein. In achtzehn Jahren Ehe haben wir über seine Arbeit gesprochen.“

„Dann hatten Sie Wissen.“

„Allgemeines Wissen ist keine Freigabe dieser Datei.“

Der Versammlungsleiter stoppte weitere Fragen zu privaten Ehegesprächen, wenn sie nicht an einen konkreten Vorgang gebunden waren.

Eva setzte sich.

Ihre Unterlagen blieben auf dem Zeuginnenplatz. Sie durfte nach ihrer Aussage weder an der Debatte teilnehmen noch Stimmempfehlungen geben. Als Helene später einen Punkt zu Evas Motivation aufrufen wollte, verlangte der Versammlungsleiter einen Bezug zu den konkreten Anträgen.

Nora berichtete nicht selbst über die Rechtsauslegung von A-3. Tobias und die unabhängige Treuhänderin erklärten Form, vorläufige Prüfung und offene Punkte. Nora beantwortete nur die Frage, ob sie bereits eine endgültige Wahl getroffen hatte.

„Nein.“

„Wollen Sie die Firma übernehmen?“, fragte ein externer Anteilseigner.

„Ich verlange heute keinen Geschäftsführerposten und keine sofortige Übertragung. Ich verlange, dass die Zwischenstruktur bestehen bleibt, bis eine informierte Wahl möglich ist.“

Helene nannte das Verzögerung.

Nora nannte es den Ablauf, den A-3 ihr versprochen hatte.

Der lange Tisch machte niemanden gleich mächtig.

Auch Claasen hatte keine Stimme. Seine Zahlen konnten überzeugen, aber sein Mandat erlaubte ihm nicht, die eigene Verlängerung zu beschließen. Der Betriebsrat durfte Schutzbedingungen fordern, ohne über die Familienanteile zu verfügen.

Helene besaß weiterhin Anteile und Verfahrensrechte. Lukas besaß eine Stimme. Die externen Anteilseigner hatten eigene wirtschaftliche Interessen. Der Betriebsrat hatte Informations- und Beteiligungsrechte, aber keine Familienanteile. Eva hatte Belege, keine Aktie.

Gerade diese Unterschiede wurden sichtbar.

Vor der Pause verlas der Versammlungsleiter die Anträge.

Fortführung der unabhängigen Geschäftsführung.

Einleitung einer beaufsichtigten Restrukturierung.

Abberufung Helenes aus der operativen Geschäftsführung, vorbehaltlich der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung.

Dauerhafte Korrektur der Gründerchronik.

Fortsetzung der Treuhand und der Mitarbeiterkontentrennung.

Helene beantragte, zuerst selbst zu sprechen.

Der Antrag wurde angenommen. Jede betroffene Leitungsperson durfte vor einer Abstimmung Stellung nehmen.

Die Reihenfolge war vorab festgelegt: Helene, Fragen der Anteilseigner, Stellungnahme der streitigen Position, dann Abstimmung. Keine Rede durfte durch eine spontane Einzelentscheidung zur neuen Tagesordnung werden.

Nora sah über den langen Tisch.

Zum ersten Mal war Helenes Stimme nur eine Stimme mit festgelegter Redezeit.

Danach würden andere Menschen abstimmen.