Helenes Angebot umfasste drei Millionen Euro.
Nora sah die Zahl zuerst. Sie stand oben auf Seite zwei, getrennt von den Bedingungen, die auf den nächsten zwölf Seiten folgten.
Keller Wohnbau würde alle zivilrechtlichen Forderungen gegen Eva aus der umstrittenen Garantie zurücknehmen.
Helene würde anerkennen, dass Nora einen wirtschaftlichen Anspruch aus einem Teil der historischen Beteiligung hatte.
Nora erhielte eine sofortige Zahlung und später zehn Prozent ohne operative Kontrolle.
Eva und Nora müssten im Gegenzug umfassend schweigen.
Die Klausel betraf nicht nur Vergleichsbeträge und private Verhandlungen. Sie erfasste „sämtliche Behauptungen, Unterlagen und historischen Darstellungen im Zusammenhang mit Marlene Brandt, der Finanzierung, den Mitarbeiterzahlungen und Daniel Keller“.
Nora durfte nicht einmal öffentlich sagen, warum Marlenes Name auf der Gründerwand wiederhergestellt worden war.
Eva dürfte die falsche Garantie nur noch gegenüber gesetzlich zwingend zuständigen Stellen erwähnen. Freiwillige Aussagen gegenüber dem Betriebsrat, Banken oder Medien wären untersagt.
„Sie bietet an, die Wahrheit zu kaufen“, sagte Nora.
Tobias hob den Blick. „Sie bietet einen Vergleich an. Ob die Klauseln zulässig, durchsetzbar oder akzeptabel sind, prüfen wir getrennt.“
Nora zwang sich, die genaue Sprache zu lesen.
Einige Teile waren gewöhnlich. Höhe und Zahlungsplan konnten vertraulich sein. Private Vergleichsgespräche mussten nicht öffentlich geführt werden. Eine Regelung durfte gegenseitige zivilrechtliche Forderungen beenden, soweit die Parteien darüber verfügen konnten.
Tobias ließ jede Forderung einer verfügbaren Partei zuordnen. Evas Garantieabwehr gehörte Eva und der Bankfrage. Noras Beteiligungsansprüche gehörten in ihr eigenes Verfahren. Ansprüche der Beschäftigten, behördliche Ermittlungen und die historische Firmenkorrektur konnten nicht pauschal in denselben Vertrag gezogen werden.
Andere Teile versuchten, Rechte Dritter in die Stille einzubeziehen.
Eva und Nora konnten keine Ermittlungen einstellen.
Sie konnten nicht für Beschäftigte auf Rentenansprüche verzichten.
Sie konnten Behörden nicht daran hindern, bereits gesicherte Unterlagen zu nutzen.
Sie konnten Marlenes historische Rolle nicht wieder aus der Firmenchronik verkaufen.
Helene wollte außerdem eine Erklärung, dass alle Unregelmäßigkeiten ausschließlich auf Daniel und „untergeordnete technische Mitarbeitende“ zurückgingen. Ihre eigene Verantwortung wäre nicht anerkannt worden.
„Katrin“, sagte Eva.
„Und vielleicht jeder, dessen Benutzerkonto auftaucht“, sagte Tobias.
Daniel war an den Vorgängen beteiligt. Eine Vereinbarung durfte seine Verantwortung benennen. Sie durfte nicht aus unentschiedenen Fragen eine fertige Entlastung Helenes machen.
Nora betrachtete die drei Millionen.
Die Summe war höher als alles, was sie je besessen hatte. Ein Teil hätte das Haus abbezahlt. Sie hätte ihre Arbeit reduzieren, Hilde helfen und den Kampf um jede Rechnung beenden können.
Gerade deshalb wollte sie nicht so tun, als sei die Ablehnung leicht.
Ihre unabhängige Beraterin berechnete, welche Steuern, Kosten und Rückstellungen von der Summe abgehen konnten. Sie warnte auch davor, den angebotenen Betrag mit dem möglichen Gesamtwert der fünfunddreißig Prozent gleichzusetzen. Beides waren unterschiedliche Größen.
„Was passiert, wenn ich Nein sage?“
„Das Beteiligungsverfahren läuft weiter“, sagte Tobias. „Mit Kosten, Zeit und Risiko.“
„Und die Firma?“
„Bleibt vorerst unter unabhängiger Führung. Eine endgültige Lösung ist nicht garantiert.“
Eva bekam kein eigenes Millionenangebot. Ihre Gegenleistung bestand aus dem Rückzug der zivilrechtlichen Vorwürfe und einer pauschalen Entschädigung für nachgewiesene Kosten. Helene behandelte Evas Name weiterhin als Problem, das man durch Ruhe entfernen konnte.
„Ich bin nicht gegen einen Vergleich“, sagte Eva.
Nora sah sie überrascht an.
„Ein Vergleich kann Schäden ordnen. Aber er darf nicht festlegen, dass dokumentierte Vorgänge nie stattgefunden haben.“
Tobias bat beide, keine sofortige Antwort zu geben. Jede erhielt getrennte Beratung. Nora und Eva sollten nicht aus Loyalität dieselbe wirtschaftliche Entscheidung treffen müssen.
Das Angebot galt sieben Tage.
Am dritten Tag ließ Helene über ihre Anwältin ausrichten, die Summe sei nur bei vollständiger gemeinsamer Annahme verfügbar. Wenn eine Frau ablehnte, sollte auch die andere nichts erhalten.
Die Klausel machte ihre Allianz zur Druckstelle.
Nora rief Eva an. „Wenn Sie zustimmen wollen, werde ich Sie nicht hassen.“
„Ich will Bedingungen ändern.“
„Das war nicht meine Frage.“
„Und wenn Sie das Geld brauchen, werde ich Ihre Entscheidung nicht besitzen.“
Sie vereinbarten, getrennte Gegenangebote zu prüfen. Keine sollte als moralische Geisel für die andere dienen.
Helene hatte zum ersten Mal eine große Zahl auf den Tisch gelegt.
Der Preis war nicht nur Schweigen.
Der Preis war, dass zwei Frauen wieder füreinander entscheiden sollten, welche Wahrheit sie sich leisten konnten.
