Kapitel 169: Evas Nummer

Evas Mitarbeiternummer tauchte erstmals vier Tage nach dem ursprünglichen Export auf.

Der Sachverständige konnte die Reihenfolge aus drei gesicherten Fassungen bilden.

Fassung eins beim Lohn-Dienstleister:

kein Name, keine Nummer, nur der Hinweis auf eine alte Vorlage.

Fassung zwei im System von Keller Wohnbau:

importierte Tabelle, ergänzt um eine Spalte „externe Freigabe“.

Fassung drei bei der Bank:

Evas Nummer in dieser Spalte und ihr Name in einer erläuternden Anlage.

Die Ergänzung war bei Keller Wohnbau erfolgt.

Nicht bei HanseKontor.

Nicht in Evas privatem Netz.

Nicht im ursprünglichen Lohnexport.

HanseKontor bestätigte zusätzlich, dass die Nummer nur eine interne Mitarbeiterkennung war. Sie erzeugte keine Signatur und verlieh außerhalb des eigenen Systems keine Freigabeberechtigung. In der Bankanlage hatte sie daher nur den Anschein fachlicher Zustimmung geschaffen.

Der technische Zeitstempel fiel auf einen Abend, an dem Eva laut HanseKontor-Protokoll an einer internen Schulung teilgenommen hatte. Das war ein weiterer Kontext, aber nicht der entscheidende Beweis. Entscheidend war, dass das fremde Firmensystem die Spalte erst nach dem Import erzeugt hatte.

„Damit ist bewiesen, dass Sie es nicht waren“, sagte Nora.

Eva schüttelte den Kopf. „Damit ist bewiesen, dass meine Nummer nicht aus meiner Vorlage kam.“

Theoretisch hätte sie jemandem die Nummer geben oder an einem fremden Gerät handeln können. Dafür gab es weiterhin keinen Beleg. Der neue Fund nahm der Behauptung jedoch die technische Grundlage, Eva habe bei HanseKontor eine falsche Lohnliste konstruiert und an Keller Wohnbau geliefert.

Jana formulierte es ähnlich:

Die bisherige Datenlage stützte nicht die Annahme, dass Eva die Schattenbatch-Datei in ihrem beruflichen System erstellt hatte.

Eine vollständige formelle Entlastung erfolgte noch nicht. Weitere Finanzierungsmaterialien wurden geprüft.

Eva las den Satz, ohne ihn zu verkürzen.

Helene ließ erklären, Daniels Kenntnis von Evas Nummer sei seit Langem bekannt. Das Unternehmen habe nie behauptet, Eva müsse die Ergänzung persönlich vorgenommen haben.

Eva öffnete Helenes früheres Interview in ihrem Archiv. Dort hatte Helene sie als Lohnfachkraft dargestellt, deren beruflicher Einblick die Finanzierungsunterlagen möglich gemacht habe.

Kein direkter Vorwurf.

Nur eine Geschichte, die jetzt noch weniger hielt.

Der Sachverständige fand im Änderungsprotokoll das Kürzel „D.K.“ neben der neu angelegten Spalte. Daniel Keller war die naheliegende Zuordnung. Es gab jedoch einen zweiten damaligen Mitarbeiter mit denselben Initialen in einem Bauprojekt.

Jana fragte Daniel im Beisein seines Anwalts.

Er bestätigte, die Spalte angelegt zu haben.

Er behauptete, Helene habe verlangt, eine externe fachliche Freigabe darzustellen, damit die Bank die ungewöhnlichen Positionen akzeptierte. Er habe Evas Nummer aus einer privaten Unterlage übernommen.

„Hat Helene den Namen Eva genannt?“, fragte Jana laut Protokoll.

Daniel sagte, zunächst sei nur „eine externe Lohnstelle“ verlangt worden. Später habe Helene Evas Verbindung als plausibel bezeichnet.

Er konnte keinen schriftlichen Auftrag mit Evas Namen vorlegen. Seine Aussage belastete Helene, blieb aber die Aussage eines Beteiligten, der seine eigene Rolle begrenzen wollte. Jana suchte deshalb weiter nach der Ergänzungsversion und den Personen, die sie an die Bank geschickt hatten.

Die Aussage musste geprüft werden.

Sie entlastete Daniel nicht. Er hatte die Nummer eingesetzt, obwohl Eva nichts freigegeben hatte.

Eva stellte nur eine Frage, die Jana formell weitergab:

Wann wurde ihr vollständiger Name ergänzt?

Die Bankanlage zeigte einen späteren Bearbeitungstag und eine Freigabe aus dem Bürosegment. Wer den Namen schrieb, blieb offen.

Claasen informierte HanseKontor über den technischen Zwischenstand mit Evas Zustimmung. Ihr Arbeitgeber hob noch nicht alle internen Einschränkungen auf. Er erlaubte ihr aber, die schriftliche Stellungnahme zur falschen Berufsrolle in ihre Personalakte aufzunehmen.

Die interne Prüfung bei HanseKontor verglich Evas Kennung mit den eigenen Exportprotokollen. Kein entsprechender Batch hatte das Unternehmen verlassen. Das Ergebnis galt nur für die vorhandenen Protokolle, stärkte aber die Trennung zwischen ihrem Arbeitsplatz und der späteren Keller-Datei.

Eva verlangte keine sofortige Beförderung und keinen öffentlichen Empfang.

Sie wollte den vollständigen Abschlussbericht.

Am Abend nahm sie ihre alte Mitarbeiternummer aus dem farbigen Ordner. Acht Ziffern hatten wochenlang wie ein Fingerabdruck gegen sie gewirkt.

Nun war ihre Reihenfolge sichtbar.

Die Nummer war nach dem Export in einem fremden System hinzugefügt worden.

Daniel hatte den Schritt eingeräumt.

Noch fehlte die Antwort, wer daraus Evas angebliche Leitungsrolle gemacht und die Bankfassung freigegeben hatte.

Aber die wichtigste technische Behauptung war gefallen:

Evas Arbeit hatte die falsche Datei nicht erzeugt.