Kapitel 154: Der Antrag auf Unterlassung

Tobias nannte es keinen Sieg.

Er nannte es einen Antrag auf einstweilige Unterlassung einer konkreten Verfügung.

Nora las die achtzehn Seiten zweimal. Der Antrag verlangte nicht, Helene dauerhaft zu enteignen oder Nora sofort fünfunddreißig Prozent zuzusprechen. Er verlangte, den Verkauf der drei Projektgesellschaften zu untersagen, bis die wirtschaftlich Berechtigten der Käuferin offengelegt und die Auswirkungen auf die umstrittenen Rechte geprüft waren.

Beigefügt waren der Verkaufsentwurf, die Käuferprofile, die übereinstimmende Abrechnungsadresse und Evas Erklärung zur Herkunft der Vergleichsdaten.

„Warum steht die niedrige Bewertung nicht im Hauptantrag?“, fragte Nora.

„Weil wir noch kein unabhängiges Gutachten haben“, sagte Tobias. „Wir führen sie als Prüfpunkt an, nicht als bewiesene Verschleuderung.“

Nora hasste erneut, wie langsam ein sauberer Satz war.

Helene reagierte binnen zwei Stunden. Ihre Anwältin erklärte, die Gesellschaft brauche den Verkauf, um Materialrechnungen und Löhne zu sichern. Die Anspruchstellerin wolle aus einer unbestätigten Begünstigtenposition heraus die Firma kontrollieren.

„Sie meint mich“, sagte Nora.

„Ja.“

„Warum schreibt sie nicht meinen Namen?“

Tobias sah sie an. „Das ist eine Frage, die Sie besser beantworten können.“

Nora strich das Wort Anspruchstellerin in ihrer Kopie an. Sie würde nicht darum bitten, freundlicher bezeichnet zu werden. Der Antrag sollte nicht wegen einer Kränkung entschieden werden.

Das Gericht setzte eine kurze Anhörung an. Wegen der Verkaufsfrist fand sie per Videokonferenz statt. Nora saß neben Tobias. Eva nahm nur für Fragen zu den Abrechnungsunterlagen teil.

Helene erschien aus dem Besprechungsraum von Keller Wohnbau.

„Jede Verzögerung gefährdet Arbeitsplätze“, sagte sie.

Der Richter fragte, warum die Käuferin erst elf Wochen zuvor gegründet worden war und wer sie wirtschaftlich kontrollierte.

Helenes Anwältin nannte Vertraulichkeitsvereinbarungen.

„Gegenüber dem Gericht?“

Nach einer Pause beantragte sie, Unterlagen nicht öffentlich einzureichen.

Das Gericht erlaubte eine geschützte Vorlage. Es erlaubte nicht, die Antwort vollständig zu verweigern.

Eva erklärte die Funktionsadresse. Sie sagte weder „Schattenfirma“ noch „Geldwäsche“. Sie beschrieb zwei dokumentierte Verwendungen in den alten Zahlungsanlagen und die vorgesehene Rolle nach dem Verkauf.

„Kann die Adresse von einem rechtmäßigen Dienstleister benutzt worden sein?“, fragte der Richter.

„Ja.“

„Beweist die Übereinstimmung, dass die Käuferin an früheren Manipulationen beteiligt war?“

„Nein.“

„Warum ist sie dann relevant?“

„Weil dieselbe Kontaktstelle Unterlagen aus dem alten strittigen Abrechnungsweg und dem geplanten Übergang bearbeiten sollte. Ohne Benennung der Personen kann die Unabhängigkeit nicht geprüft werden.“

Nora beobachtete Helenes Gesicht auf dem Bildschirm. Keine Wut. Nur jene stille Aufmerksamkeit, mit der sie abschätzte, welcher Satz noch umgedeutet werden konnte.

Das Gericht erließ am Abend eine befristete Anordnung.

Keller Wohnbau durfte die drei Gesellschaften nicht verkaufen, belasten oder wirtschaftlich vorweg übertragen. Die Käuferin musste ihre tatsächlichen Kontrollverhältnisse offenlegen. Das Unternehmen durfte weiterbauen, Löhne zahlen, Lieferanten bedienen und andere gewöhnliche Geschäfte durchführen.

Die Anordnung galt zunächst vierzehn Tage. Tobias musste den Fortgang des Hauptverfahrens nachweisen, sonst endete sie. Keller Wohnbau durfte eine Änderung beantragen, wenn ein konkret belegter Liquiditätsnotfall entstand. Dafür reichte keine allgemeine Warnung vor Arbeitsplatzverlusten. Kontostand, Fälligkeit, alternative Finanzierung und der genaue Zweck der Zahlung mussten offengelegt werden.

Nora musste eine begrenzte Sicherheit für mögliche Schäden aus einer unbegründeten Sperre hinterlegen. Tobias erklärte ihr, dass die Summe nicht bedeutete, das Gericht misstraue ihr. Vorläufiger Schutz konnte auch dann Kosten verursachen, wenn die spätere Entscheidung anders ausfiel. Ein Teil wurde aus einem transparent dokumentierten Vorschuss finanziert, den Nora selbst zurückzahlen musste. Kein heimlicher Geldgeber kaufte sich damit Einfluss auf ihre Entscheidung.

Die Anordnung entschied nicht über Noras Anspruch.

Sie erklärte den Kauf nicht für betrügerisch.

Sie setzte Helene nicht ab.

Sie hielt nur die strittigen Werte an ihrem Platz, bis geprüft werden konnte, wer sie kaufen sollte.

Nora las jede Einschränkung mit.

„Diesmal sage ich nicht, dass es zu wenig ist“, sagte sie.

„Gut“, sagte Tobias.

„Aber ich sage auch nicht, dass es alles ist.“

„Noch besser.“

Helene veröffentlichte eine Mitteilung, in der sie die Anordnung als vorübergehende Formalität bezeichnete. Gleichzeitig sagte sie eine bereits geplante Unterzeichnung ab.

Eine Formalität, die den Stift auf dem Tisch liegen ließ.

Nora fuhr nach Hause. Auf dem zweiten Briefkasten standen noch immer Daniels Name und ihrer. Sie ging daran vorbei, ohne ihn zu berühren.

Heute war kein Name zurückgegeben worden.

Aber Helene hatte etwas nicht verkaufen können, bevor Nora überhaupt erfahren durfte, wem.