Kapitel 151: Keine Mehrheit

Am nächsten Morgen lag der Beschluss seit sieben Uhr auf Noras Küchentisch.

Fünfunddreißig Prozent der Stimmrechte blieben eingefroren, bis das Gericht oder eine beaufsichtigte Vereinbarung über die verborgene Beteiligung entschied. Der Satz machte Nora nicht zur Gesellschafterin. Er nahm Helene aber die Mehrheit, mit der sie bisher jede unbequeme Frage überstimmt hatte.

Um acht Uhr lud Helene zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung ein.

Tagesordnungspunkt eins: Verkauf dreier Projektgesellschaften zur Sicherung der Liquidität.

Tagesordnungspunkt zwei: Antrag auf Wiederherstellung der alleinigen Geschäftsführungsbefugnis.

„Sie nennt den zweiten Punkt nicht so“, sagte Tobias. Er zeigte auf die Formulierung im Schreiben. „Hier steht: vorübergehende Freigabe notwendiger Stimmrechte zur Abwehr eines betrieblichen Schadens.“

Nora las den Absatz noch einmal. Helene behauptete, ohne den Verkauf könnten zwei Baustellen binnen zehn Tagen stillstehen. Löhne, Lieferanten und Kreditlinien seien gefährdet.

Es war genau die Art von Druck, die Nora inzwischen erkannte. Eine reale betriebliche Gefahr wurde mit einer einzigen behaupteten Lösung verbunden. Wer die Lösung ablehnte, sollte für den Schaden verantwortlich sein.

„Können sie die Projekte ohne die eingefrorenen Stimmen verkaufen?“

„Nicht, wenn die Satzung und die vorliegenden Beteiligungsverhältnisse so angewendet werden, wie der vorläufige Beschluss es verlangt.“

„Und ich kann dagegen stimmen?“

„Nein.“

Das Wort traf sie stärker, als sie erwartet hatte.

Die Schlagzeilen nannten sie Erbin. Der Beschluss behandelte sie als mögliche Begünstigte mit einem ernsthaften Anspruch. Trotzdem durfte sie nicht die Hand heben und Helenes Plan stoppen.

„Dann hat sich nichts geändert.“

„Doch“, sagte Tobias. „Helene kann es auch nicht allein.“

Nora zwang sich, diesen Unterschied stehen zu lassen.

Die Versammlung begann am selben Vormittag in einem Konferenzsaal von Keller Wohnbau. Ein vom Gericht benannter Beobachter nahm teil. Lukas saß auf der einen Seite des langen Tisches, Helene auf der anderen.

Nora war nicht geladen.

Nur Tobias durfte wegen ihrer gesicherten Streitposition als Verfahrensbeteiligter teilnehmen. Er hatte keine Stimmkarte und keinen allgemeinen Anspruch auf interne Unterlagen. Eva war ebenfalls nicht anwesend. Sie war weder Gesellschafterin noch Unternehmensberaterin.

Nora wartete in Tobias’ Kanzlei. Es gab keine geheime Liveübertragung. Erst in einer Unterbrechung erhielt sie eine kurze Nachricht:

Käuferliste fehlt. Verkauf heute nicht abstimmungsfähig.

Als Tobias später zurückkam, legte er ihr das vorläufige Protokoll und nur die Unterlagen vor, die für die Sicherung der umstrittenen Position freigegeben waren.

Helene hatte die Sitzung ohne Begrüßung eröffnet.

„Der Beschluss hat eine Lähmung geschaffen“, stand im Protokoll. „Unsere Verantwortung ist es, das Unternehmen handlungsfähig zu halten.“

Der Beobachter hatte die aktuelle Liquiditätsübersicht, die Kaufangebote und eine Liste möglicher Interessenkonflikte verlangt.

Helene legte die Liquiditätsübersicht vor. Die Käuferliste fehlte.

Vertrauliche Verhandlungen, lautete ihre Begründung.

Ohne Käufer und Bedingungen konnte keine informierte Zustimmung verlangt werden.

Lukas fragte nach den Löhnen. Helene nannte einen Betrag, aber keinen abgegrenzten Zahlungsweg. Danach folgte sein protokollierter Satz:

„Sie wollen Vermögenswerte verkaufen, bevor die unabhängige Prüfung abgeschlossen ist.“

Helene antwortete, sie wolle verhindern, dass Beschäftigte den Preis für fremde Ansprüche zahlten.

Fremde Ansprüche.

Nora schrieb die Worte in ihr eigenes Notizbuch. Helene tat selbst nach dem Beschluss so, als gehöre Marlenes Name nicht zur Geschichte der Firma.

Die Abstimmung über den Verkauf konnte nicht stattfinden. Die eingefrorenen Stimmen durften weder von Helene genutzt noch Nora zugerechnet werden. Die übrigen Stimmen reichten nach der Satzung nicht für die verlangte Mehrheit.

Helene beantragte daraufhin eine schriftliche Notentscheidung der Geschäftsführung.

Der Beobachter wies darauf hin, dass eine Notentscheidung keine gesellschaftsrechtliche Verkaufsschwelle umgehen durfte.

„Dann tragen Sie die Verantwortung für jede ausgefallene Zahlung“, hatte Helene gesagt.

Tobias hatte daraufhin Noras zuvor abgestimmte Verfahrensposition vorgetragen:

Verantwortung werde nicht durch einen Satz übertragen. Käufer, Preise und Zahlungswege müssten offengelegt werden, bevor geprüft werden könne, ob ein Verkauf tatsächlich die Löhne schützte.

Nora hatte diese Stellungnahme nicht als Gesellschafterin abgegeben. Ihr Anwalt durfte nur verhindern, dass der geschützte Anspruch vor der weiteren Prüfung wirtschaftlich entwertet wurde.

Die Sitzung endete ohne Verkauf und ohne Freigabe von Helenes alter Mehrheit. Das Unternehmen war nicht gerettet. Es war auch nicht stillgelegt.

Zum ersten Mal konnte Helene eine wichtige Entscheidung nicht treffen, nur weil sie ihren Willen zur einzigen vernünftigen Möglichkeit erklärte.

Nora hatte den Saal nicht ohne Stimmkarte verlassen.

Sie hatte ihn nie betreten.

Im Protokoll stand trotzdem die Forderung nach der vollständigen Liste der Käufer.