Eva erkannte die Datei am Tippfehler.
Auf der Festplatte lag ein Ordner mit fünf Zahlungsübersichten. In der dritten Tabelle stand bei einem Empfänger „Projektserivce“ statt „Projektservice“. Derselbe Fehler war auf einer Bankkopie vorhanden, die Eva Wochen zuvor rechtmäßig eingereicht hatte.
Der Sachverständige arbeitete mit einer gesicherten Spiegelung. Die Festplatte selbst blieb versiegelt. Er stellte fest, dass sie im Parkhaus nicht an ein anderes Gerät angeschlossen worden war. Der Kurier hatte sie nur wenige Sekunden besessen. Die Unterbrechung der Kette blieb dokumentiert, hatte den digitalen Inhalt nach bisherigem Stand aber nicht verändert.
Daniel hatte recht gehabt, dass Zahlungsdateien gespeichert waren.
Er hatte unrecht mit ihrer Einzigartigkeit.
Alle fünf Übersichten stimmten in Inhalt und technischen Merkmalen mit Unterlagen überein, die Bank und Staatsanwaltschaft bereits besaßen. Eine Datei enthielt eine ältere Freigabespalte. Dort stand Helenes persönliche Kennung jedoch nicht. Es war ein allgemeines Geschäftsführungskürzel, das mehrere Personen genutzt hatten.
Die Bankkopien hatten eine klarere Herkunft als Daniels Dateien. Sie waren direkt aus einem gesicherten Export geliefert worden und trugen Prüfwerte des damaligen Systems. Auf Daniels Laufwerk fehlte diese ursprüngliche Exporthülle. Seine Kopien konnten den Inhalt bestätigen, aber nicht die bessere Beweiskette ersetzen.
Der Sachverständige fand keine nachträgliche Bearbeitung der Tabellen auf diesem Laufwerk. Das bedeutete nicht, dass sie die allererste Fassung waren. Es bedeutete nur, dass die dort gespeicherten Dateien seit ihrer Übertragung nicht verändert worden waren.
„Er dachte, es sei ihres“, sagte Nora.
„Oder er hoffte, dass es reicht“, sagte Eva.
Der Ordner enthielt außerdem einen Text von Daniel. Darin beschrieb er, die Datei belege Helenes direkte Anweisung. Der Text war drei Jahre nach der Tabelle erstellt worden. Er war Daniels Deutung, kein damaliger Vermerk.
Jana fragte Daniel, warum er die Festplatte nicht neutral hatte prüfen lassen.
„Ich kannte die anderen Bankkopien nicht“, sagte er.
Eva erinnerte ihn daran, dass Tobias am Vortag ausdrücklich erklärt hatte, mehrere Zahlungsunterlagen seien bereits gesichert. Daniel behauptete, er habe geglaubt, die zusätzliche Spalte sei nur auf seiner Version vorhanden.
„Hast du sie vor dem Parkhaus angesehen?“, fragte Eva.
„Nein.“
„Dann hast du etwas angeboten, dessen Wert du nicht kanntest.“
„Ich wusste, was ich kopiert hatte.“
„Du hast dich erinnert, was du brauchtest.“
Daniel wandte sich an Nora. Ohne seinen Versuch wüssten sie wenigstens, dass Helene Zugang zu A-3 habe.
Nora schüttelte den Kopf. „Wir wissen, dass jemand ein bekanntes Deckblatt zeigen konnte und später mehr versprochen hat.“
Die graue Tasche bewies keinen Besitz der Mittelblätter. Das Aktenzeichen verband sie mit der anwaltlichen Kommunikation, aber Helenes genaue Anweisung blieb offen. Auch der Kurier hatte keine vollständige Urkunde gesehen.
Für Eva war der größere Schaden nicht nur die riskierte Beweiskette. Daniel hatte Zahlungsdaten, die mehrere Personen und Beschäftigtenmittel betrafen, ohne Prüfung als eigene Handelsware behandelt. Er hatte nicht gewusst, ob sie andere private Angaben enthielten. Er hatte nur gewusst, dass Helene sie für wertvoll hielt.
In zwei Tabellen waren Empfängerkonten teilweise sichtbar. Der Kurier hätte sie auf einem angeschlossenen Gerät lesen können, wenn Jana nicht eingegriffen hätte. Daniel hatte also nicht nur die mögliche Kennung Helenes angeboten. Er hatte Daten Dritter mit in seinen Preis gelegt.
Der Sachverständige fand auf der Festplatte keine A-3-Fotos. Sie war nicht das Gerät, auf das Daniel die vier Seiten vor sieben Jahren übertragen hatte, oder die entsprechenden Dateien waren nicht mehr vorhanden. Modell und Alter passten ungefähr, die erste Nutzung laut Dateisystem begann jedoch erst fünf Jahre zuvor.
„Dann hat Helene die ursprüngliche genommen“, sagte Daniel.
Eva antwortete nicht auf den Sprung.
Jana hielt fest: Dieses Laufwerk war eine spätere Sicherung. Ob es von einer früheren Festplatte kopiert worden war, ließ sich nur teilweise erkennen. Die Zahlungsordner waren übertragen worden; Verweise auf A-3 existierten nicht.
Daniel fragte, ob seine Übergabe wenigstens als Kooperation gelten könne, weil das Gerät nun gesichert sei.
„Es wurde gegen Ihre Handlung gesichert, nicht durch sie“, sagte Jana.
Daniel wechselte daraufhin das Argument. Er habe den Kurier testen wollen. Hätte dieser die Festplatte angenommen, sei Helenes Interesse bewiesen. Jana hielt fest, dass Daniel diesen angeblichen Test vorher niemandem mitgeteilt hatte und tatsächlich eine Gegenleistung verlangte. Eine spätere Bezeichnung änderte den beobachteten Ablauf nicht.
Am Abend erhielt Eva die fachlich freigegebene Zusammenfassung. Die Kopien stärkten keine neue Behauptung gegen Helene. Sie schwächten auch nicht die bereits dokumentierten Zahlungsketten. Sie waren Wiederholungen mit Daniels späterer Erklärung.
Er hatte eine vorhandene Wahrheit für einzigartig gehalten, weil sie in seinem Besitz lag.
Selbst als die Wahrheit längst auf legalem Weg gesichert war, hatte Daniel versucht, ihren Preis zu bestimmen.
