Eva erfuhr um neun Uhr zweiundvierzig, dass die Festplatte nicht mehr in neutraler Verwahrung lag.
Der gemeinsame Sichtungstermin hätte um zehn beginnen sollen. Daniel war am Morgen früher bei der Verwahrstelle erschienen und hatte die Rückgabe mehrerer privater Gegenstände verlangt. Sein Anwalt war dabei. Die externe Festplatte stand im alten Bestandsverzeichnis als „privat, ungeprüft“ und war von keinem Sicherungsbeschluss erfasst.
Daniels Anwalt hatte am Vortag um seine freiwillige Zustimmung gebeten, das Gerät bis zur Sichtung liegen zu lassen. Daniel hatte schriftlich zugestimmt.
Am Morgen widerrief er.
„Sie gehört mir“, sagte er laut Gesprächsprotokoll.
Die Leiterin der Verwahrstelle erklärte, seit Helenes Angebot und Daniels eigener Aussage bestehe ein möglicher Beweisbezug. Die Stelle könne Eigentum aber nicht ohne neue rechtliche Grundlage festhalten, wenn der Eigentümer seine freiwillige Verwahrung beendete. Sie bot an, sofort Jana und den technischen Sachverständigen zu rufen.
Daniel nahm die Festplatte.
Sein Anwalt riet ihm vor Zeugen, sie in der versiegelten Hülle zu lassen und zum Termin im Raum zu bleiben. Daniel unterschrieb die Rückgabe. Dann sagte er, er brauche Luft und komme in zwanzig Minuten wieder.
Die Verwahrstelle protokollierte den Zustand der Hülle vor der Rückgabe. Das Siegel war unbeschädigt, die Seriennummer lesbar. Daniel durfte die Hülle als Eigentümer mitnehmen; er durfte später nur nicht behaupten, sie sei bis zu einer behördlichen Sicherung unter neutraler Kontrolle geblieben.
Sein Anwalt blieb bei der Verwahrstelle. Er hatte Daniel weder begleitet noch ein Fahrzeug bereitgestellt. Als Daniel nicht zurückkam, legte der Anwalt sein schriftliches Abraten zu den Akten. Auch diese Trennung war wichtig: Daniels Entscheidung sollte nicht als gemeinsame Strategie seiner Verteidigung erscheinen.
Er kam nicht.
Die Verwahrstelle meldete die Rückgabe und Daniels Fernbleiben, sobald die vereinbarte Frist verstrichen war. Sie informierte Jana und die beteiligten Anwälte nach dem vorbereiteten Notfallplan. Tobias gab die Nachricht anschließend an Nora und Eva weiter. Keine Seite sollte später behaupten können, jemand habe das Verschwinden geheim gehalten.
„Warum hat die Verwahrstelle sie ihm gegeben?“, fragte Nora.
Eva hörte ihren eigenen Zorn in der Frage. „Weil eine private Verwahrstelle Eigentum ohne Beschluss nicht zum Beweismittel erklären kann.“
Die Dokumentation bestätigte das. Die Festplatte war bis zu Daniels neuer Aussage nicht als Beweisstück bestimmt gewesen. Ein kurzfristiger Antrag auf Sicherung wurde nun vorbereitet, aber Daniel hatte die rechtliche Lücke genutzt, bevor eine Entscheidung vorlag.
Jana versuchte, ihn anzurufen. Sein bekanntes Telefon war ausgeschaltet. Seine Aufenthaltsauflagen verlangten Erreichbarkeit zu bestimmten Zeiten, nicht eine dauerhafte Standortübertragung. Er hatte die Stadt nicht nachweislich verlassen.
Eva legte Daniels schriftliche Zustimmung neben den Rückgabebeleg.
Gestern: gemeinsame Sichtung.
Heute: Widerruf, Mitnahme, Fernbleiben.
Sie brauchte kein Motiv hinzuzufügen.
Der technische Sachverständige prüfte, ob während der Verwahrung eine Sicherung der Festplatte erstellt worden war. Nein. Ohne konkreten Auftrag und Einwilligung wäre das Kopieren privater Daten unzulässig gewesen. Auf der Hülle standen Modell und Seriennummer. Der Hersteller bestätigte nur, dass das Gerät mehrere Jahre alt war.
Helenes Anwalt erklärte, seine Mandantin habe keinen Kontakt mit Daniel. Das vertrauliche Angebot sei zurückgezogen worden, nachdem die Ermittler eingeschaltet worden waren.
„Das macht es nicht ungeschehen“, sagte Nora.
Eva dachte an Daniels Bitte um ein Gespräch allein. Seine Fragen zum Parkhaus. Seine Zusage, die bis zum nächsten Morgen gereicht hatte.
Um elf Uhr kam eine Nachricht von Daniel an seinen Anwalt. Er schrieb, die Festplatte enthalte vielleicht gar nicht die gesuchte Datei. Er wolle das zuerst selbst prüfen und danach alles übergeben.
Sein Anwalt antwortete nur einmal. Ein eigenes Anschließen könne Zeitstempel und Zugriffsprotokolle verändern, selbst wenn Daniel keine Datei öffnete. Er solle das Gerät ausgeschaltet lassen und an einem von Jana genannten Ort übergeben. Die Nachricht wurde zugestellt, aber nicht bestätigt.
Jana prüfte parallel die Kameras im Eingangsbereich der Verwahrstelle. Daniel war zu Fuß zu einer Seitenstraße gegangen und dort in ein bestelltes Fahrzeug gestiegen. Das Kennzeichen führte zu einem gewöhnlichen Fahrdienst. Der Fahrer durfte ohne rechtliche Grundlage keine Kundendaten telefonisch herausgeben; Jana stellte eine formale Anfrage.
Jana beantragte die konkrete Sicherung des Geräts anhand der Seriennummer und der dokumentierten Aussagen. Daniel wurde direkt über seinen Anwalt aufgefordert, es unverändert herauszugeben und seinen Aufenthaltsort mitzuteilen.
Eva schrieb ihm keine Nachricht.
Früher hätte sie versucht, ihn mit Erinnerung, Ehe oder Angst zur Rückkehr zu bewegen. Diesmal gab es einen juristischen Weg, eine Seriennummer und eine Uhrzeit.
Um zwölf Uhr war die Festplatte noch nicht abgegeben.
Daniel hatte sie nicht heimlich aus einer Beweiskammer gestohlen. Er hatte sein Eigentum aus einer rechtlichen Lücke zurückgenommen.
Aber er hatte die neutrale Sichtung versprochen, die Hülle mit möglichem Beweismaterial an sich genommen und den Termin bewusst verpasst.
Das Laufwerk war nicht verschwunden, weil niemand aufgepasst hatte.
Es war verschwunden, weil Daniel noch einmal entschieden hatte, dass nur er den richtigen Zeitpunkt für Wahrheit bestimmen durfte.
