Kapitel 131: Die fehlenden Seiten

Nora betrachtete vier Löcher, die keine Wörter enthielten.

Die Sachverständige hatte den Mappendeckbogen aus dem Keller, die erste und letzte Seite aus dem Bilderrahmen sowie einen alten notariellen Urkundenumschlag aus Baders Verwahrung nebeneinander dokumentiert. Papierformat, Lochabstand und die Druckspur einer früheren Klammer passten zueinander.

„Passen“ bedeutete nicht „waren immer zusammen“.

Die Sachverständige erklärte jeden Vorbehalt. Die verwendeten Lochungen waren 1999 nicht selten. Der Mappendeckbogen und der Urkundenumschlag trugen jedoch dieselbe handschriftliche Ablagenummer. Auf der Schlussseite stand außerdem „Blatt 4 von 4“. Das Deckblatt war „Blatt 1 von 4“.

Die fehlende Mitte bestand aus zwei Seiten.

Der Notariatsvertreter hatte auf dem Umschlag zusätzlich die Kantenfolge mit kleinen Bleistiftstrichen markiert. Zwei Striche stimmten mit den erhaltenen Außenblättern überein. Für die inneren Positionen blieben nur blasse Abdrücke. Die Sachverständige konnte daraus keine Wörter und keine Unterschriften rekonstruieren. Sie konnte lediglich ausschließen, dass die Mappe ursprünglich nur aus den zwei heute vorhandenen Seiten bestanden hatte.

Noras Anwalt fragte, ob ein später zusammengefügtes Deck- und Schlussblatt möglich sei. Möglich, sagte die Sachverständige. Die übereinstimmenden Alterungs- und Heftspuren machten eine gemeinsame frühere Bindung wahrscheinlicher, aber erst die beiden Mittelblätter oder eine zeitgenössische vollständige Kopie könnten die Folge direkt zeigen.

Nora hatte den Satz seit dem Fund im Bilderrahmen gekannt. Jetzt war er nicht mehr nur aus der Gesamtzahl im Beglaubigungsvermerk abgeleitet. Die Seitennummerierung und die Klammerabdrücke bestätigten, dass zwischen den erhaltenen Blättern genau zwei Urkundenseiten gelegen hatten.

„Kann man erkennen, wann sie entfernt wurden?“, fragte sie.

„Nicht zuverlässig“, sagte die Sachverständige.

An der ersten Seite verlief nahe dem inneren Rand eine leichte Abriebspur. Sie konnte beim ursprünglichen Heften, bei einer späteren Kopie oder beim Verstecken im Rahmen entstanden sein. Auf der Schlussseite befand sich derselbe Staub wie auf dem Papier des Umschlags, nicht wie auf dem Mappendeckbogen aus dem Firmenkeller. Daraus ließ sich nur ableiten, dass die Fundorte lange getrennt gewesen waren.

Daniel hatte eine vollständige Kopie erwähnt.

Helene hatte behauptet, A-3 bezeichne nur eine historisch erledigte Regelung, ohne die fehlenden Blätter vorzulegen.

„Dann hat einer von beiden die Mitte“, sagte Nora.

Eva antwortete, bevor Tobias es tat. „Oder jemand Drittes. Oder beide haben Kopien. Oder keiner hat sie heute noch.“

Nora strich ihren Satz auf dem Notizblock durch. Nicht weil Daniel und Helene weniger wahrscheinlich geworden waren. Sondern weil ihre Wahrscheinlichkeit kein Fundort war.

Bader bestätigte, dass seine Kanzlei 1999 eine vollständige Vierblatturkunde verwahrt hatte. Beim späteren Abschluss des alten Mandats befand sich nur noch der Urkundenumschlag mit Registervermerk im Bestand. Der Ausleihbeleg an Rolf erklärte den Weg des Originals aus der Kanzlei, nicht die spätere Teilung.

Er konnte sich an den Wortlaut der Mitte nicht erinnern. Seine damalige Rolle sei organisatorisch gewesen, nicht beratend. Im Register stand nur, dass die Ausübungsbedingungen und die Ertragsführung auf Blatt zwei und drei geregelt waren. Das half Nora juristisch wenig, bestätigte aber, dass gerade die entscheidenden Mechanismen fehlten.

Ohne sie ließ sich nicht beantworten, ob Nora nach ihrer Volljährigkeit selbst eine Erklärung hätte abgeben müssen, ob ein Treuhänder weiter zuständig blieb oder unter welchen Bedingungen ein Verkauf möglich war. Die 35 Prozent auf Blatt eins blieben deshalb eine Quote ohne vollständigen Rechtsweg.

Lukas erinnerte sich an eine graue Kopiermappe im Arbeitszimmer seines Vaters. Er hatte darin als Jugendlicher Firmenverträge gesehen, aber kein A-3 erkannt. Daniel sagte in seiner früheren Aussage, die vollständige Kopie sei vor sieben Jahren im Firmenarchiv gewesen. Helenes Archivprotokoll führte für diesen Zeitraum keine Entnahme.

Auch das war keine Widerlegung. Ein Dokument konnte entnommen werden, ohne dass jemand den Vorgang korrekt eintrug. Genau diese Möglichkeit machte das Archivproblem aus.

Noras Anwalt bereitete zwei begrenzte Herausgabeanträge vor. Helene sollte alle ihr oder Keller Wohnbau vorliegenden A-3-Kopien benennen. Daniel sollte Datenträger, Cloudordner und Ausdrucke angeben, auf denen seine Fotografie gespeichert worden war. Niemand verlangte die Öffnung sämtlicher privater Geräte.

Daniel antwortete zuerst. Er habe „nach gegenwärtiger Erinnerung“ keine Papierkopie.

Helenes Anwalt erklärte, bei Keller Wohnbau liege außer dem gesicherten Mappendeckbogen kein Original vor.

Beide Antworten wichen einer anderen Frage aus: digitale Kopien.

Tobias ließ nachfassen. Nicht nur Originale und Papier. Jede Abbildung, jeder Scan, jede Fotografie, vollständig oder teilweise.

Am Abend legte Nora die Arbeitskopien von Blatt eins und vier nebeneinander. Auf dem Deckblatt standen die 35 Prozent. Auf der Schlussseite standen Unterschriften und die Liste der Themen: Ausübung, Treuhandphase, Verkaufsschutz, Ertragsabrechnung.

Die zwei fehlenden Seiten mussten erklären, wie diese Begriffe miteinander verbunden waren.

Nora konnte nicht sagen, ob sie bei Daniel oder Helene lagen.

Sie konnte jetzt nur präziser sagen, was beide noch nicht herausgegeben hatten.