Kapitel 112: Das Konto der Stiftung

Eva begann mit der Auflösung, nicht mit der Gründung.

Die Keller-Mitarbeiterstiftung war vor sechzehn Jahren beendet worden. Ihr Name erschien noch in einem öffentlich zugänglichen Registerauszug, zusammen mit dem Abwicklungsjahr und dem Hinweis, dass verbleibende Mittel zweckgebunden übertragen worden waren.

Wohin, stand dort nicht.

Tobias beantragte Einsicht nur in die Unterlagen, die mit KM-17, dem Mitarbeiterfonds und Noras möglicher Begünstigung zusammenhingen. Eva erhielt keine Vollmacht über die Stiftung. Sie durfte die Kopien prüfen, die Nora und die Ermittlungsstelle rechtmäßig bekamen.

Die erste Akte enthielt eine Schlussabrechnung.

Eva erkannte die Struktur sofort: Anfangsbestand, offene Verpflichtungen, Rückstellungen, Übertragungen. Eine Zeile war doppelt gekennzeichnet. Im Hauptblatt hieß sie „Abwicklung Mitarbeiterfürsorge“. Im Anhang trug dieselbe Buchungsreferenz den Zusatz „Treuhandanteil“.

Der Betrag lag auffällig nahe an einer damaligen internen Bewertung von fünfunddreißig Prozent der Firma.

Nora schob die Zahlen nebeneinander und setzte den Stift an.

Eva tat es nicht.

„Ähnlichkeit ist keine Identität“, sagte sie.

„Wie oft muss dieselbe Zahl auftauchen, bevor sie etwas bedeutet?“

„Sie bedeutet, dass wir den Rechtsgrund brauchen.“

Die Übertragung ging auf ein Konto, dessen Inhaber im sichtbaren Auszug nur als „Treuhandverwaltung B.“ bezeichnet war. Das Konto endete nicht auf 7409. Es war Jahre später eröffnet worden und konnte deshalb nicht dasselbe sein wie die Zahlung vom November 1999.

Aber im Verwendungszweck stand „Fortführung Erträge aus Beteiligung“.

Eva markierte jedes Wort getrennt.

Fortführung bedeutete, dass etwas bereits bestanden hatte.

Erträge waren keine Anteile.

Beteiligung konnte Eigentum, Gewinnrecht oder eine interne Zuordnung meinen.

Die Schlussabrechnung enthielt außerdem fünf regelmäßige Auszahlungen an die Firma. Keller Wohnbau hatte sie als Ausgleich für Verwaltungskosten verbucht. Für zwei davon fehlten in der Kopie die Gegenrechnungen.

„Ist das Geld in die Firma zurückgeflossen?“, fragte Nora.

„Ein Teil“, sagte Eva. „Oder es wurde so dargestellt.“

Sie widerstand dem Wunsch, aus einer fehlenden Rechnung Diebstahl zu machen. Die Ermittler konnten Originale anfordern. Eva konnte nur sagen, dass die sichtbare Dokumentation unvollständig war.

Sie prüfte die Summen noch einmal mit ihrem mechanischen Bleistift. Die fünf Auszahlungen waren nicht gleich hoch und folgten keinem monatlichen Rhythmus. Sie passten daher nicht zu den fünf Schattenlöhnen aus den späteren Finanzierungsunterlagen. Eine Ähnlichkeit der Personen und Konten war noch nicht belegt.

Die letzte Auszahlung trug ein Freigabekürzel, das im Register nicht erklärt wurde. Eva nahm es in die Fragenliste auf, ohne einen Namen dahinterzuschreiben.

Lukas erklärte schriftlich, er habe die Stiftung nur als alte Versorgungseinrichtung gekannt. Seine Mutter habe ihm gesagt, alle Verpflichtungen seien bei der Auflösung erfüllt worden.

Helene ließ mitteilen, der Begriff „Treuhandanteil“ beziehe sich auf allgemeine Rückstellungen für ehemalige Beschäftigte. Sie nannte keine Begünstigte und legte noch keinen Gründungsbeschluss vor.

Eva verglich die Schlussabrechnung mit dem beschädigten Register aus dem Schrank. KM-17 tauchte neben zwei Kategorien auf: „Begünstigtenunterlagen“ und „Auszahlungsnachweise“.

Kein Eintrag sagte „Nora Brandt“.

Kein Eintrag sagte „A-3 Original“.

Doch die Einrichtung war mehr als eine Abkürzung. Sie hatte ein Konto, einen Abwicklungsweg und Zahlungen mit Bezug zu Erträgen aus einer Beteiligung geführt.

Tobias beantragte die Kontounterlagen bei der Nachfolgebank. Jana stellte eine getrennte Anfrage für die strafrechtlich relevanten Geldbewegungen. Beide Wege blieben getrennt, damit Nora nicht über das Ermittlungsverfahren Rechte erhielt, die ihr im Zivilverfahren nicht zustanden.

HanseKontor wusste von Evas Mitarbeit an der eigenen Verteidigung. Sie verwendete keine Software, keine Daten und keinen Arbeitszugang ihres Arbeitgebers. Die Tabellen entstanden auf einem privaten Rechner aus freigegebenen Kopien. Ihr berufliches Können gab ihr keine zusätzliche Berechtigung, nur eine bessere Frage.

Am späten Nachmittag schickte die Nachfolgebank eine Empfangsbestätigung. Die Prüfung würde nicht in Stunden abgeschlossen sein. Alte Konten waren mehrfach übertragen worden, und jede Zuordnung musste dokumentiert werden.

Nora fragte, ob Helene die Wartezeit nutzen könne, um etwas zu ändern.

„Deshalb existiert die Sicherungsanordnung“, sagte Tobias. „Sie verhindert nicht jede Lücke. Sie hält aber fest, was ab jetzt verschwinden würde.“

Eva legte die Kopien in einen orangefarbenen Ordner.

Oben schrieb sie:

„Stiftung – Zahlungsweg, kein Eigentumsbeweis“.

Nora las die Zeile und nickte widerwillig.

Die Auflösung der Stiftung hatte das Geld nicht verschwinden lassen. Sie hatte es an eine Treuhandverwaltung weitergereicht.

Und irgendwo zwischen Mitarbeiterfürsorge und Beteiligungserträgen war eine Akte mit der Nummer KM-17 geführt worden.

Nicht in Helenes Erzählung.

Aber in einer Abrechnung, die lange vor Daniels Verschwinden erstellt worden war.