Nora sah den Metallschrank zum ersten Mal auf dem Bildschirm eines Vollstreckungsbeamten.
Sie stand nicht in dem alten Büro, als die nachträglich errichtete Wand geöffnet wurde. Weder ihr mögliches Nachlassinteresse noch Daniels Aussage gab ihr das Recht, bei einer gerichtlichen Sicherung zwischen den Akten zu stehen. Tobias hatte für sie und Eva einen Raum in seiner Kanzlei vorbereitet, von dem aus sie nur den Teil der Maßnahme verfolgen konnten, den die zuständige Stelle freigegeben hatte.
Der Schrank war schmaler, als Nora ihn sich vorgestellt hatte. Grauer Lack, zwei Roststellen, ein Schloss, das längst nicht mehr zum aktuellen Zugangssystem der Firma gehörte.
„Die äußere Versiegelung ist unbeschädigt“, sagte der Beamte.
Ein Vertreter von Keller Wohnbau widersprach sofort. Die Plombe stamme aus einer internen Bestandsaufnahme und beweise nicht, dass seit 1999 niemand den Schrank geöffnet habe.
Der Beamte nahm den Einwand auf. Niemand erklärte die Plombe zur Zeitkapsel.
Nach der dokumentierten Öffnung lagen darin keine vollständigen Verträge. Mehrere Projektbücher waren an den Rändern feucht geworden. Ein Bündel alter Lohnlisten klebte zusammen. Zwei Kartons enthielten Karteikarten aus einem System, das Nora nur aus Bibliotheken kannte.
Sie suchte nicht selbst.
Eine Archivarin las die sichtbaren Überschriften vor, während eine zweite Person jedes Stück in die Sicherungsliste eintrug.
Projekt K-3.
Unterstützungsfonds.
Gesellschafterangelegenheiten 1998–2001.
Nora hörte den Atem von Eva neben sich. Keine von beiden sprach. Erst als die Archivarin eine Karte mit der Aufschrift „A-3“ anhob, beugte Nora sich vor.
Auf der Karte stand nicht der Inhalt der Anlage.
Sie enthielt drei Verweise:
„Minderjährige Begünstigte“.
„Ausgabe nur gegen Gegenzeichnung“.
„Verwahrstelle KM-17“.
Darunter befand sich ein späterer Bleistiftvermerk: „nicht am Firmenstandort“.
„Ist das die Adresse?“, fragte Nora.
Tobias schüttelte den Kopf. „Ein Verwahrkennzeichen.“
Die Karte bewies nicht, dass A-3 dort noch lag. Sie bewies auch nicht, dass Nora die Begünstigte war. Doch sie verband die bereits bekannte Anlagenbezeichnung mit einem Aufbewahrungsweg außerhalb der Firma.
Helene ließ durch ihre Anwältin erklären, „KM“ könne für Kostenmanagement stehen. Die Archivarin antwortete nicht auf Deutungen. Sie legte die Karte in eine transparente Hülle und versah sie mit der laufenden Nummer der Sicherung.
Im selben Kasten fand sich ein altes Register. Die Nummern vor und nach KM-17 gehörten einer ehemaligen Einrichtung für Mitarbeiterfürsorge. Der ausgeschriebene Name lautete „Keller-Mitarbeiterstiftung“.
Nora kannte die Stiftung nicht.
Eva nannte die verdächtige Pensionszahlung aus den Finanzierungsunterlagen, stellte aber klar, dass sie vor Einsicht in die Abwicklungsakten keine Verbindung zog.
Die Archivarin zeigte außerdem, dass drei Karten aus derselben Nummernfolge fehlten. Die Lücken waren alt; an den Kanten des Kastens lagen keine frischen Papierreste. Niemand konnte sagen, ob die Karten ausgeliehen, vernichtet oder schon vor dem Einmauern entfernt worden waren.
„Warum mauert man einen Schrank ein, wenn darin nur Verweise liegen?“, fragte Nora.
„Vielleicht wurde nicht der Schrank verborgen, sondern der Raum verändert“, sagte Tobias. „Wir kennen den Anlass der Wand noch nicht.“
Die Bauunterlagen nannten eine Renovierung nach einem Wasserschaden. Eine spätere Rechnung sprach von einer Neuordnung der Archivfläche. Beide Erklärungen konnten gleichzeitig stimmen. Keine bewies, dass die Wand zur Vernichtung von Beweisen gebaut worden war.
„Eine Mitarbeiterstiftung hat nichts mit meiner Mutter zu tun“, sagte Nora.
„Vielleicht nicht“, sagte Tobias. „Ein Verweis ist noch kein Vermögensrecht.“
Im unteren Fach lag ein Schlüsselumschlag. Er war leer. Auf der Vorderseite standen die Initialen „R.K.“ und ein Rückgabefeld ohne Datum.
Nora dachte an Rolf Keller, an den abgeholten Aktenkoffer nach dem Unfall und an die fehlenden Seiten. Der Gedanke war naheliegend. Er blieb ein Gedanke.
Die Sicherungsstelle beendete die Übertragung, bevor die beschädigten Bücher getrennt wurden. Das musste unter kontrollierten Bedingungen geschehen. Der Schrank und sein Inhalt wurden versiegelt abtransportiert.
Nora bekam keine Karteikarte, keinen Schlüssel und keine Originalakte.
Sie bekam eine bestätigte Inventarnummer.
Auf der Kopie der Sicherungsliste unterschrieb sie nur den Empfang, nicht eine Deutung. Früher hätte Daniel aus einem solchen Detail einen Satz gemacht, den sie für vollständig hielt. Diesmal blieb die Lücke sichtbar, auch wenn sie unbefriedigend war.
Als die Übertragung endete, schrieb Nora „KM-17“ in ihr gefaltetes Notizbuch. Daneben setzte sie drei Fragen: Wer durfte entnehmen? Wer musste gegenzeichnen? Wer führte die Auszahlungen?
Zum ersten Mal zeigte ein Firmenverzeichnis, dass A-3 nicht einfach „fehlte“. Jemand hatte die Anlage einem Weg außerhalb des Firmenarchivs zugeordnet.
Die Wand hatte das Dokument nicht freigegeben.
Sie hatte nur den Ort benannt, an dem seine Spur weiterging.
